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dbb hh-info 03/ 2022

Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2022 wird auf den Weg gebracht

07. April 2022

Als einen ersten Schritt in die vermeintlich richtige Richtung bezeichnet der dbb hamburg den vom Senat im Rahmen des beamtenrechtlichen Beteiligungsverfahrens vorgelegten Gesetzesentwurf zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung.

 

So soll der Tarifabschluss der Beschäftigten der Länder aus November 2021 auf die Beamtinnen und Beamten sowie auf die Versorgungsempfänger der FHH übertragen werden, der eine Erhöhung der Bezüge um 2,8 % zum 01.12.2022 vorsieht.

Bemerkenswert ist allerdings ein anderes Vorhaben. Demnach soll für die Jahre 2021 bis 2025 eine so genannte befristete Angleichungszulage eingeführt werden. Auch die Höhe der Angleichungszulage erklärt sich auf den ersten Blick nicht, denn für die Jahre 2021 und 2022 sollen jeweils 33 % eines durchschnittlichen „Monatsbruttos“ ausgezahlt werden, während ab dem Jahre 2023 (bis einschließlich 2025) nur noch jeweils 20 % zur Auszahlung kommen. Zudem sollen nur die aktiven Beamtinnen und Beamten diese Angleichungszulage erhalten.

Der Grund für die Einführung einer Angleichungszulage wird bei näherer Betrachtung relativ schnell deutlich. So hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in mehreren Grundsatzurteilen den jeweiligen Gesetzgebern (Dienstherren) ein Prüfungsschemata vorgegeben, wonach zur Prüfung einer amtsangemessenen Alimentation u.a. rückwirkend ein Zeitraum von 15 Jahren zu betrachten ist. Mit der Einführung der Angleichungszulage soll also die Streichung bzw. Kürzung der Sonderzahlung aus dem Jahre 2011 kompensiert werden.

Die Versorgungsempfänger sollen dabei unberücksichtigt bleiben, weil für diesen Personenkreis noch kein entsprechendes Grundsatzurteil des BVerfG vorliegt. Damit spielt der Senat auf Zeit und schiebt dieses Problem vor sich her; eine Grundsatzentscheidung des BVerfG zur Versorgung dürfte noch Jahre dauern.

Zur Erinnerung: Der dbb hamburg hatte als einzige Spitzenorganisation der Gewerkschaften im September 2020 vor dem VG Hamburg zwei Musterklageverfahren (aus 2012) gewonnen und entsprechende Vorlagebeschlüsse vor dem BVerfG erstritten.

Mit der Befristung der Angleichungszulage (bis Ende 2025) dürfte das gleiche Problem einer möglichen verfassungswidrigen Besoldung und Versorgung ab dem Jahre 2026 erneut auf der Tagesordnung stehen.

Nach Auffassung des dbb hamburg genügt ein solches Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz den Vorgaben des BVerfG nicht. Daher hat der Senat ein „zusätzliches“ Besoldungsstrukturgesetz noch im Jahre 2022 angekündigt, denn das BVerfG legt weitaus strengere Maßstäbe zur Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation an. So hat das BVerfG in seinen Grundsatzurteilen und den daraus resultierenden Prüfungsmechanismen aus 2015 und 2020 insbesondere den vergleichbaren Unterschied der unteren Besoldungsgruppen im Hinblick auf den Abstand zur Grundsicherung gerügt. Dieser Tatbestand ist dem Senat durchaus bekannt. In der Gesetzesbegründung zum anstehenden Anpassungsgesetz wird dazu eindeutig ausgeführt, dass man sich in noch folgenden Gesetzgebungsverfahren damit befassen wird.

Der dbb hamburg erwartet daher im zweiten Halbjahr 2022 die Vorlage eines verfassungskonformen Strukturgesetzes, sodass eine mögliche weitere Klagewelle der verbeamteten Kollegenschaft nicht zum Tragen kommt.

 

Wir werden weiterhin zeitnah berichten.

 

gez. Rudolf Klüver