dbb-hamburg-Info Nr. 11/2026

Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2026-2028: Zeitplan und Forderungen des dbb hamburg für beamtenrechtliches Beteiligungsverfahren stehen!

07. Mai 2026

Seit der Tarifeinigung mit der TdL im Februar 2026 hat der dbb hamburg in vielen Gesprächen mit Senatsvertretern wie Herrn Finanzsenator Dr. Dressel darauf gedrungen, dass das in Potsdam erzielte Ergebnis für den TV-L zeit- und inhaltsgleich auf die Beamtinnen und Beamten der FHH übertragen wird.

Zudem haben wir uns auch dafür eingesetzt, dass die sogenannte "Hamburg-Zulage" auch die Beamtinnen und Beamten erhalten, die sogenannte "bürgernahe Dienste" erbringen, analog zu den Tarifbeschäftigten. Wir haben ebenfalls eingefordert, dass der Senat in seinem entsprechenden Gesetzentwurf auch die jüngste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu „amtsangemessenen Alimentation“ berücksichtigt. 

Die Bürgerschaft hat bereits im März 2026 die Zahlung eines Mobilitätszuschusses zum Deutschland-Ticket für die Beamtinnen und Beamten der FHH beschlossen, wenn dieses Ticket als Job-Ticket über die FHH beantragt wird. Das war eine zentrale Forderung des dbb hamburg auch in den Verhandlungen zur "Hamburg-Zulage".

Das Personalamt hat jetzt mitgeteilt, dass sich der entsprechende Gesetzentwurf zum Thema "Besoldung- und Versorgung" aktuell in der Senatsabstimmung befindet, es aber noch keinen Senatsbeschluss dazu gibt. 

Bis zum Senatsbeschluss werden wir weiterhin das Gespräch mit dem Senat suchen, um unsere Anmerkungen in den Gesetzentwurf einzubringen.

Der Senat wird voraussichtlich am 02.06.2026 einen entsprechenden Gesetzentwurf beschließen und dann das beamtenrechtliche Beteiligungsverfahren einleiten. 

Für Thomas Treff (Vorsitzender dbb hamburg beamtenbund und tarifunion) ist es zwingend geboten, dass mit dem zu erwartenden Gesetzentwurf das Thema der amtsangemessenen Alimentation endlich auch in Hamburg rechtssicher und abschließend im Sinne der Kolleginnen und Kollegen geklärt wird: "Der Senat hat jetzt die einmalige Chance, Rechtsfrieden herzustellen und wieder verlorenes Vertrauen bei seinen Beamtinnen und Beamten aufzubauen. Daneben müssen wir aber auch betrachten, dass die Ausgestaltung des Gesetzentwurfs auch große Auswirkungen auf die Attraktivität des hamburgischen öffentlichen Dienstes gegenüber anderen Dienstherrn wie Schleswig-Holstein oder dem Bund hat. Deshalb wünsche ich mir, dass der Senat diesen Gesetzentwurf genauso ambitioniert verfasst, wie er andere politische Vorhaben in Hamburg verfolgt. Wir dürfen nicht vergessen, dass der öffentliche Dienst in Hamburg und gerade  seine Beamtinnen und Beamten ein Stabilitätsanker für unseren demokratischen Rechtsstaat sind. Dieses muss sich auch in dem in Kürze zu erwartenden Gesetzentwurf für die Besoldung und Versorgung in Hamburg wiederfinden".

Im Rahmen des beamtenrechtlichen Beteiligungsverfahren wird der dbb hamburg den entsprechenden Gesetzentwurf intensiv beraten, mit seinen langjährig bekannten Positionen abgleichen und daraus seine Forderungen an den Senat ableiten und übermitteln.

Aus der Befassung mit dieser Thematik in den letzten 15 Jahren ist für uns aber schon jetzt klar, welche inhaltlichen Punkte wir im Beteiligungsverfahren einfordern werden: neben der Übertragung des TV-L-Tarifergebnisses und der Übertragung der "Hamburg-Zulage" liegt unser Fokus im Beteiligungsverfahren auf der Umsetzung der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation. Wir fordern eine Lösung, mit der endlich die Ansprüche der Beamtinnen und Beamten seit 2011 befriedigt werden (im Bereich der Richterinnen und Richter und der Staatsanwaltschaft seit 2008). Diese Lösung muss so ausgestaltet sein, dass damit eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass die mehr als 8.000 klagenden hamburgischen Beamtinnen und Beamten ihre Klagen zurückziehen. 

Wie kann dieses aus Sicht des dbb hamburg gelingen? 

Dieses kann nur gelingen, wenn die jüngste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht Grundlage des Gesetzentwurfs sein sollte.

Wir fordern eine umfassende Lösung, wie sie der Bund in seinen Gesetzentwurf übernommen hat, diese sieht eine generelle Anhebung der Grundgehaltstabellen für alle Besoldungsgruppen in der A-Besoldung vor. Davon würden auch die pensionierten Kolleginnen und Kollegen profitieren. 

Wir fordern deshalb eine Gleichbehandlung von aktiven Beamtinnen und Beamten und Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern. Deshalb lehnen wir eventuell Lösungsvorschläge ab, wenn diese nur auf eine Zulage für aktive Beamtinnen und Beamte abzielen würden, weil diese möglicherweise dann nicht ruhegehaltfähig und somit nicht versorgungswirksam wären. 

Wir sind weiterhin der Auffassung, dass die bereits in Hamburg eingeführte Anrechnung des „Partnereinkommens“ wieder abgeschafft werden soll.  

Sobald der Gesetzentwurf des Senats dem dbb hamburg vorliegt, werden wir weiter informieren.  


Thomas Treff
(Vorsitzender dbb-hamburg beamtenbund und tarifunion)