Wie hinlänglich bekannt haben rund 22.550 Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfänger auf Betreiben des dbb hamburg Widerspruch gegen die Bezügemitteilung Dezember 2020 eingelegt.
Nach mehrwöchigen Hin und Her hat sich eine große Anzahl der Beamtinnen und Beamten dazu entschlossen, gegen die zwischenzeitlich weitgehend abgeschlossene Widerspruchserteilung gerichtlich vorzugehen. Beim Verwaltungsgericht Hamburg liegen derzeit ca. 7500 Klagen vor. Nach hiesiger Einschätzung dürfte sich diese Zahl noch erhöhen, denn einige Widersprüche der Kolleginnen und Kollegen sind vom Personalamt noch nicht beschieden worden.
Das VG Hamburg muss nun diese vom dbb hamburg bereits vor Monaten prognostizierte Klagewelle bewältigen. Allein die Erfassung und richtige Ein- bzw. Zuordnung dürfte noch Wochen bzw. vermutlich sogar Monate andauern. Das VG
Hamburg „erwägt“ in diesem Zusammenhang die Führung von Musterklageverfahren, die der Senat dem Grunde nach verhindern wollte bzw. nicht bereit war im Vorwege und wie vom dbb hamburg erwartet bzw. gefordert zuzulassen.
Wann letztendlich die Aufnahme der Gerichtsverhandlungen erfolgen wird, ist ebenso nach wie vor offen. Sofern das VG Hamburg zugunsten der Klägerinnen und Kläger entscheiden sollte, hat das Bundesverfassungsgericht die endgültige Entscheidung zu treffen. Und das kann zumindest noch Jahre dauern...
Auch zu den Vorlagebeschlüssen des VG Hamburg an das Bundesverfassungsgericht aus September 2020 ist nichts Neues bekannt. So kann es durchaus dazu kommen, dass das VG Hamburg zunächst diese Grundsatzentscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes abwartet und dann erst in die „Abarbeitung“ der jetzt anhängigen Klagen einsteigt, denn es ist tatsächlich viel davon abhängig, wie sich das Bundesverfassungsgericht zu den „Hamburgensien“ aus September 2020 positioniert. Zunächst steht nun das in Kürze zu erwartende Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2022 ins Haus, das im Wesentlichen das Tarifergebnis auf die Beamtenschaft übertragen soll. Anscheinend aufgeschreckt durch die oben beschriebene Klagewelle plant der Senat nun noch in diesem Jahr weitere Gesetzgebungsverfahren auf den Weg zu bringen, um eine amtsangemessene Alimentation und eine verfassungsgemäße Beamtenbesoldung -wenn möglich- rückwirkend ab dem Jahre 2021 zu erreichen.
Es ist jedoch in jedem Fall bemerkenswert, dass die verbeamteten Kolleginnen und Kollegen sowie die Versorgungsempfänger ihre berechtigten -auch finanziellen- Interessen gerichtlich einfordern und entsprechend ihren Dienstherrn verklagen müssen.
Schwacher Trost am Rande…in anderen Bundesländern sieht es nicht besser aus.
Der dbb hamburg wird weiterhin zeitnah berichten.