dbb hh-info 06/ 2020

Antworten der Parteien auf Frage 5

16. Februar 2020

5. Die Respektlosigkeit und Gewalt gegenüber den Beschäftigten im öffentlichen Dienst nehmen immer weiter zu. Einsatz- und Vollzugskräfte werden ebenso zunehmend attackiert. Für welche vorbeugenden Schutzmaßnahmen setzt sich Ihre Partei ein und welche Für- bzw. Nachsorge muss Mitarbeitern, die Opfer einer Gewaltattacke wurden, zugutekommen?

SPD

Wir werden die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes gegen verbale oder körperliche Übergriffe bestmöglich schützen. Dabei gewährleisten wir die Fürsorgepflicht als Arbeitgeber und Dienstherr. Wir haben deshalb in den vergangenen Jahren die bereits umfassenden und vielfältigen präventiven Maßnahmen und Maßnahmen zur Nachsorge ausgebaut und zum Schutz der Beschäftigten in deren Kompetenzen zum Umgang mit Gewalt investiert.

CDU

Es ist absolut inakzeptabel, dass immer mehr Beschäftigte im öffentlichen Dienst zu Opfern verbaler und sogar körperlicher Übergriffe werden. Wir begrüßen die Ver­schärfung der Strafen durch das im Jahre 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Stär­kung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sehr, aber dies reicht nicht aus. Neben einer Verbesserung der baulichen Schutzmaßnahmen an öf­fentlichen Gebäuden müssen die Mitarbeiter entsprechende Schulungen erhalten und die Möglichkeit zur Supervision bekommen, wenn sie Opfer eines Übergriffs wur­den. Zudem ist wichtig, dass die Täter umgehend zur Rechenschaft gezogen und die Ermittlungs- und Gerichtsverfahren beschleunigt werden.

Bündniss 90 / DIE GRÜNEN

Die Stadt Hamburg muss sich vor ihre Beschäftigten stellen und hat in allen gefährdeten

Bereichen für umfassende Gewaltprävention auf individueller und struktureller Ebene zu sorgen. Dazu gehört auch, das strukturelle Konfliktherde wie lange Wartezeiten durch Personalmangel und Überlastung der Beschäftigten erkannt und abgestellt werden.

Daneben muss den Beschäftigten auch ein Angebot zur Nachsorge und Unterstützung bei Gewaltvorfälle gemacht werden. Dazu gehört auch die juristische Unterstützung der Opfer.

In allen gefährdeten Bereichen müssen auch systematische Risikobewertungen der Arbeitsplätze

erfolgen und das Personal im Umgang mit Konfliktsituationen.

DIE LINKE

Ein öffentlicher Dienst, der von Bürger*innen nicht als Maschine zur Abwehr von Ansprüchen wahrgenommen wird, wirkt grundsätzlich deeskalieren. Voraussetzung hierfür sind ausreichende Sach- und Personalmittel.

Für Opfer von Gewalttaten gegen Mitarbeiter*innen des ÖD muss es eine angemessene Nachsorge geben. Welche Maßnahmen dies im Einzelfall sein können ist individuell unterschiedlich.

Freie Demokraten / FDP

Wir Freie Demokraten wollen uns verstärkt für den Schutz vor körperlicher und verbaler Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, insbesondere denen mit Bürgerkontakten, einsetzen. Auch an Schulen muss die Politik die Sicherheit der Beschäftigten bestmöglich sicherstellen. Wir Freien Demokraten wollen Sicherheitskonzepte einführen, um Beschäftigte bestmöglich und strukturiert mittels Schulungen auf Konfliktsituationen vorzubereiten.

Insbesondere Gewalt gegen Polizei und Feuerwehr bzw. Rettungskräfte muss zudem konsequent verfolgt werden. Schon seit geraumer Zeit setzen wir Freie Demokraten uns darüber hinaus für die Schaffung eines Opferschutzes-Beauftragten in Hamburg ein. Beschäftigten mit Gewalterlebnissen möchten wir die Möglichkeit einer Aufarbeitung und Nachsorge geben.

AfD

Vom Grundsatz her ist es mittlerweile so, dass im Jahr 2017 die gesetzlichen Möglichkeiten, Angriffe auf Einsatzkräfte zu verfolgen, deutlich verschärft wurden. Der Paragraf 114 des Strafgesetzbuches ermöglicht es, Angriffe auf Polizisten mit bis zu fünf Jahren Haft zu bestrafen. Seit Mai 2017 werden Attacken auf Vollstreckungsbeamte und Rettungskräfte entsprechend härter bestraft. Die AfD-Fraktion in der Bürgerschaft hatte bereits vor der Gesetzesänderung einen entsprechenden Antrag eingebracht. Hierin war der Senat aufgefordert worden, entsprechende Schritte über eine Bundesratsvorlage zu ergreifen.

 

Die Berliner Feuerwehr fährt seit einem Jahr eine Null-Toleranz-Strategie bei Angriffen auf ihr Personal. Jeder Vorfall wird dokumentiert und zur Anzeige gebracht. Das war in der Vergangenheit nicht immer der Fall. Die Gefährdungslage in Hamburg ist identisch!

 

Aus unserer schriftlichen kleinen Anfrage (Drucksache 21/11879) vom Februar 2018 hatte sich zum Beispiel ergeben, dass es im Jahre 2017 insgesamt 77 Straftaten gegenüber den Einsatzkräften der Feuerwehr und Rettungskräfte gegeben hat. Diese Taten kennzeichnen sich durch folgende Begehungsweisen:

 

Beschimpfung/Beleidigung                                         18

Bedrohung mittels Worten oder Gesten                      14

Bedrohung mittels Waffe                                             1

Gewalt gegen Sachen (Sachbeschädigung)                    3

Körperliche Gewalt gegen Personen                             35

Körperliche Gewalt gegen Personen mit Gegenständen   6

Deshalb sollten Übergriffe, gleichviel welcher Art, stets zur Anzeige gebracht werden.

Darüber hinaus halten wir in öffentlichen Gebäuden Sicherheitsdienste für angebracht, die auf einfaches Anrufen sofort zur Stelle sind, um die Beschäftigten effektiv schützen zu können. Für Opfer von Gewaltattacken sollte ferner kostenloser juristischer Beistand zur Seite gestellt werden, der die Opfer in straf- und zivilrechtlichen Verfahren wirksam vertreten kann. Selbstverständlich sollte auch die gesundheitliche Nachsorge entsprechend unterstützt werden.

gez. Rudolf Klüver