dbb hh-info 07/ 2020

Antworten der Parteien auf Frage 6

17. Februar 2020

6. Auf Grund der Vielzahl von Einsparungen in den vergangenen Jahren wurde in der Hamburger Verwaltung eine Vielzahl von Stellen im öffentlichen Dienst gestrichen. Bislang hat der jeweilige Senat betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen. Zusätzlich gab es die jahrelange Wiederbesetzungssperre in nahezu allen Ämtern und Behörden. Diese Maßnahmen haben zu einer außergewöhnlichen Arbeitsverdichtung und Überlastung vieler Arbeitsbereiche geführt. Planen Sie in der nächsten Legislaturperiode (weitere) Privatisierungen oder Rationalisierungsmaßnahmen/Wiederbesetzungssperren? Müssen die Beschäftigten im öffentlichen Dienst in Zukunft -insbesondere bei Eintrübung der Konjunktur und mit Blick auf die Schuldenbremse- betriebsbedingte Kündigungen befürchten?

SPD

Hamburg wächst. Aufgrund der damit steigenden Anforderungen ist der Personalbestand der hamburgischen Verwaltung in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen. Beispielsweise erfolgte im Jahr 2018 gegenüber dem Vorjahr ein Zuwachs um 842 Vollkräfte. Verstärkt wurden etwa der Bildungsbereich, die Bezirksverwaltung und die Justiz. Wir werden unsere Einstellungsoffensiven – u.a. bei Polizei, der Feuerwehr und der Steuerverwaltung konsequent fortsetzen, um ausreichend Nachwuchskräfte zu gewinnen.

Betriebsbedingte Kündigungen im öffentlichen Dienst schließen wir aus.

CDU

Aufgrund der vielen altersbedingten Abgänge wird selbst bei Eintrübung der Konjunktur das vorhandene Personal dringend benötigt. Hamburg ist eine wachsende Stadt, da muss auch die Zahl der Beschäftigten aufgrund der steigenden Aufgaben entsprechend mitwachsen.

Bündniss 90 / DIE GRÜNEN

Aus Grüner Sicht sind keine Rationalisierungsmaßnahmen geplant. Hinsichtlich der Schuldenbremse ist herauszustellen, dass selbst bei einem Konjunktureinbruch der Ausgaberahmen stabil bleibt, durch die sogenannte Konjunkturposition wird dabei im Falle eines Wirtschaftseinbruchs eine Kreditaufnahme ermöglicht. Betriebsbedingte Kündigungen sind deshalb nicht zu erwarten.

Freie Demokraten / DIE LINKE

Privatisierungen öffentlicher Aufgaben lehnt DIE LINKE grundsätzlich ab. Wir wollen hingegen eine umfassende Rekommunalisierung einleiten, beginnend mit den Krankenhäusern. Alle vakanten Stellen müssen zeitnah nachbesetzt werden und bei absehbarem Ausscheiden von Beschäftigten muss eine Ausschreibung/Nachbesetzung rechtzeitig unter Berücksichtigung von Einarbeitungszeiten erfolgen.

FDP

Ausweislich der Personalberichte des Senats gab es in den vergangenen Jahren keine Stellenstreichungen, sondern einen deutlichen Personalaufbau: Der statistische Personalbestand der Kernverwaltung stieg zwischen 2008 und 2018 um etwa 6.100 Vollkräfte bzw. um fast 11 %, der budgetrelevante Personalbestand sogar um rund 7.800 Vollkräfte bzw. um über 13 %. Damit lag das Wachstum des Personalbestands prozentual betrachtet sogar fast anderthalb Mal so hoch wie das Wachstum der Einwohnerzahlen Hamburgs im selben Zeitraum. Hinzu kommen noch deutliche Personalaufwüchse bei öffentlich-rechtlichen Einrichtungen der FHH, wie z.B. Studierendenwerk, Stadtreinigung und UKE. Das alles deutet darauf hin, dass eine umfassende Arbeitsorganisationsanalyse und strukturierte Aufgabenkritik in allen Bereichen der öffentlichen Verwaltung notwendig ist. Alle Beteiligungen der Freien und Hansestadt wollen wir zudem daraufhin überprüfen, ob sie zur Daseinsvorsorge oder aus strategischen Gründen erforderlich sind oder ob aus ordnungspolitischen Gründen eine Privatisierung geboten ist.8) Die von uns Freien Demokraten gemeinsam mit SPD und Grünen in der Hamburger Verfassung verankerte Schuldenbremse ermöglicht es, in Zeiten eines konjunkturellen Abschwungs notfalls auch Geld am Kreditmarkt aufzunehmen. Mit ‚betriebsbedingten Kündigungen‘ ist für die Kernverwaltung deshalb nicht zu rechnen, zumal dies vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und des Wettbewerbs um Fachkräfte ohnehin kontraproduktiv wäre.

8) FDP Wahlprogramm Bürgerschaftswahl 2020 S. 94 f.

AfD

Eingedenk der nach unserer Auffassung unvertretbaren Arbeitsverdichtungen und der u.a. auch hierdurch verursachten Überlastung der Bediensteten (teilweise mit erheblichen Krankheitsfolgen) kommen zukünftig keine Wiederbesetzungssperren in Betracht.

Zur Privatisierung von Aufgaben vgl. die Antwort zu Frage 3.

Sofern durch Rationalisierungsmaßnahmen möglicherweise Arbeitslätze eingespart werden könnten, sollen diese „überzähligen Mitarbeiter“ zum Abbau der Überlast anderer Geschäftsbereiche eingesetzt werden. Betriebsbedingte Kündigung können wir schon angesichts der überhöhten Arbeitsbelastung ausschließen, letztendlich aber auch hinsichtlich der Voraussetzungen, die vom Kündigungsschutzgesetz an betriebsbedingte Kündigungen geknüpft sind. Die öffentliche Verwaltung hat diesbezüglich daseinsfürsorgliche Aufgaben zu erfüllen, deren Umsetzung für die AfD keine Frage haushaltsbedingter Sparmaßnahmen sein werden.

gez. Rudolf Klüver