Das Hamburger Abendblatt hat gestern davon berichtet, dass Finanzsenator Dr. Andreas Dressel erneut die Beamtinnen und Beamten der FHH ins Visier genommen hat. Insbesondere die Höhe des Ruhegehalts sind ihm dabei ein Dorn im Auge.
Die dort getroffenen Aussagen sind für den dbb hamburg nicht hinnehmbar, da sie die rechtlichen Grundlagen der Beamtenversorgung völlig ignorieren und außerdem die Tendenzen zur gesellschaftlichen Spaltung in unserer Stadt vertiefen. „Hamburg vereint.“ so lautet der Slogan der SPD-Hamburg, die Beamtinnen und Beamten gehören anscheinend nicht mehr dazu.
Zu den Fakten:
Die Beamtenversorgung gehört zur amtsangemessenen Alimentation der Beamtinnen und Beamten, die sich aus Artikel 33 (5) des GG ergibt. Insofern ist sie verfassungsrechtlich geschützt und nicht mit der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar. Sie gilt lebenslang und ist insbesondere ein Ausgleich für das Streikverbot für Beamtinnen und Beamte.
Es gibt mehrere Urteile des Bundesverfassungsgericht, die Aussagen zur Höhe der Versorgung und auch zum Grundsatz Versorgung aus dem letzten Amt getroffen haben. Insofern gibt es klare Rahmenbedingungen, in der sich der Gesetzgeber zu bewegen hat. Mögliche gesellschaftliche Erwartungen gehören nicht dazu!
Die Finanzierungsproblematik hat die Politik zu verantworten, die über Jahrzehnte keine ausreichenden Rücklagen gebildet hat, sondern viel Geld für politische Lieblingsprojekte ausgegeben hat. Diese Problematik jetzt zu Lasten der Beamtinnen und Beamten lösen zu wollen, ist nichts Anderes als Politikversagen.
Die vom Finanzsenator dargestellten erhöhten Kosten ab 2026 sind doch gerade darin begründet, dass Senat und Bürgerschaft in den Jahren 2011-2026 nicht verfassungsgemäß alimentiert haben und deshalb jetzt der große Finanzbedarf entstanden ist. Auch dieses kann man jetzt doch nicht den Beamtinnen und Beamten anlasten.
Fazit zu den Aussagen von Herrn Finanzsenator Dr. Dressel:
Die Argumente von Herrn Dr. Dressel laufen ins Leere, sie bedienen nur das „sog. Gerechtigkeitsempfinden“ der Bevölkerung und da ist der Finanzsenator aus Sicht des dbb hamburg auf einem sehr schmalen Pfad Richtung Populismus unterwegs.
Zudem weist der dbb hamburg daraufhin, dass bereits mit dem aktuellen Gesetzentwurf zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung der Ruhegehaltsatz der aktuellen Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger von 71,75 % abgesenkt wird, weil die jährliche Sonderzahlung nicht in die Berechnung des Ruhegehalts einfließt.
Dazu Thomas Treff (Landesvorsitzender des dbb hamburg beamtenbund und tarifunion):
Ich bin fassungslos, dass Herr Dr. Dressel jetzt schon wieder die Beamtinnen und Beamten angreift und verunsichert. Ihm sollten die verfassungsrechtlichen Grundlagen der Beamtenversorgung geläufig sein. Dennoch scheint er der Auffassung zu sein, dass es derzeit politisch mit dem „Beamtenbashing“ etwas zu holen gibt.
Statt mit den Medien, sollte er lieber endlich mit den Gewerkschaften sprechen, so wie es in Brandenburg erfolgt ist. Dort hat die Landesregierung mit den Gewerkschaften in dieser Woche ein Gesamtpaket für den öffentlichen Dienst vereinbart, dass die Bereiche Besoldung, Versorgung und Arbeitszeit beinhaltet. Solch ein vom dbb hamburg seit Jahren geforderter Dialog wird bislang vom Senat konsequent abgelehnt, stattdessen bedient man die „gefühlte Ungerechtigkeit“ des Wahlvolks.
Ich finde, dass der Senat damit einen Weg eingeschlagen hat, der für unsere Demokratie und unseren Zusammenhalt gefährlich ist.
Zudem hat Herr Dr. Dressel erneut dafür gesorgt, dass viele verbeamtete Kolleginnen und Kollegen, die täglich mit hohem Einsatz, mit Schicht- und Wechselschichtdiensten ihren Dienst für unsere Stadt leisten, erneut ein großes Gefühl von Wut und Enttäuschung haben, weil sie für durchsichtige politische Spielchen benutzt werden, so Thomas Treff abschließend.
Thomas Treff
(Vorsitzender dbb hamburg beamtenbund und tarifunion)