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Beamtenbezahlung in Hamburg seit 2011 verfassungswidrig?

27. November 2020

Seit Ende 2011 streiten sich der dbb hamburg und die Stadt Hamburg mittels so genannter Musterklagen über die korrekte und verfassungsgemäße Bezahlung seiner Beamtinnen und Beamten und der Versorgungsempfänger (Pensionäre).

Jetzt wird mit „an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ das VG Hamburg eine Beschlussvorlage an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) fertigen, um letztendlich höchstgerichtlich feststellen zu lassen, ob die Bezahlung der Beamten seit Streichung bzw. Kürzung des „Weihnachtsgeldes“ ab 2011 überhaupt noch verfassungsgemäß ist.

Nun macht der Senat in Hamburg eine Vollbremsung und behauptet, dass sich die damalige Gleichbehandlungszusage in Bezug auf die vom dbb hamburg erhobenen Musterklagen und die damaligen Widersprüche nur auf die Jahre 2011/ 2012 bezögen. Dazu hat das Personalamt der Stadt Hamburg -offenbar auf politischen Druck- in die Bezügemitteilungen für Dezember 2020 einen „wichtigen Hinweis“ bezüglich dieser Formalie aufgenommen und die Ansprüche der Beamtinnen und Beamten ab dem Haushaltsjahr 2013 negiert.

„Das ist zum einen ein eklatanter politischer Wortbruch; das Vertrauensverhältnis zu dem Senat ist -gelinde gesagt- absolut gestört und zum anderen gibt der Senat damit quasi zu, dass die Bezahlung der Beamten zumindest in 2011 und 2012 verfassungswidrig war und auch noch immer ist. Wir haben jetzt die gesamte verbeamtete Kollegenschaft aufgefordert entsprechend Widerspruch gegen eben diese Bezügemitteilung einzulegen, um die möglichen Ansprüche noch in bzw. ab 2020 zu wahren; wir haben den Kolleginnen und Kollegen Musterwidersprüche zur Verfügung gestellt,“ führt der Landesvorsitzende des dbb hamburg Rudolf Klüver aus.

Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seinen jüngsten Beschlüssen aus Mai 2020 (2 BvL 4/18 sowie 2 BvL6/17 u.a.) die verfassungsrechtlichen Vorgaben für eine amtsangemessene Alimentation nochmals konkretisiert; so könnte es sein, dass allein die Verletzung des sogenannten vierten Parameters (Abstand zur Grundsicherung) wegen der erheblichen Auswirkungen ausreicht, um eine Verfassungswidrigkeit der Beamtenbezahlung festzustellen.

„Wegen dieser vom Senat nicht zu akzeptierenden Vorgehensweise werden wir die Stadt erneut verklagen müssen. Gerade in „Corona-Zeiten“ und großflächiger Kurzarbeit ist dies für viele Bürgerinnen und Bürger wenig nachvollziehbar, aber bei einem so eklatanten Wortbruch der politischen Entscheidungsträger können wir gar nicht anders; zudem hat der öffentliche Dienst in Hamburg auch in der aktuellen Krisen-Situation wieder einmal seine absolute Funktionsfähigkeit unter Beweis gestellt,“ so Klüver abschließend.

Allein eine mögliche Nachzahlung für die Beamten für die Jahre 2011/ 2012 erreicht eine Größenordnung in Höhe einer dreistelligen Millionensumme. Der dbb hamburg rechnet jetzt mit einer massiven Widerspruch- und Klagewelle, die locker in die Tausende geht.

Hamburg, 27.11.2020

V.i.S.d.P.  Rudolf Klüver, Mobil: 0151 46502803