dbb hh-info 02/ 2021

Bescheiderteilung zu den Widersprüchen/ Anträgen amtsangemessene Alimentation im Dezember 2020

31. März 2021

Die verbeamteten Kolleginnen und Kollegen werden in den nächsten Tagen/ Wochen vom Personalamt einen kostenfreien Bescheid erhalten. In diesem Bescheid wird die derzeitige vorliegende Rechtslage aus Sicht des Personalamtes dargelegt bzw. erklärt.

Wie fast schon zu erwarten war hält das Personalamt an seiner Auffassung fest, dass die Besoldung und Versorgung in Hamburg zumindest ab dem Jahre 2013 insofern „korrekt“ war, da ja niemand (ab 2013) Widerspruch gegen die jeweilige Besoldung bzw. Versorgung eingelegt hat und damit die Verjährungsfrist greift.

Die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand käme wegen der Nichtgeltendmachung der Ansprüche im jeweiligen Haushaltsjahr quasi auf Grund dieses eigenen Verschuldens der Nichteinhaltung der entsprechenden Fristen durch die Kolleginnen und Kollegen ebenfalls nicht in Betracht.

Auch könne das Personalamt keine Entscheidung über eine höhere Besoldung und Versorgung treffen; dies sei der Bürgerschaft vorbehalten. Das braucht niemand erklären, denn das ist der verbeamteten Kollegenschaft durchweg bekannt.

Somit versteckt sich das Personalamt nach wie vor hinter dem in der Bezügemitteilung Dezember 2020 mitgeteilten Widerruf der Gleichbehandlungszusage ab dem Jahr 2013.

Was ist jetzt zu tun?

Diese Thematik betrifft nur die Landesfachgewerkschaften und ihre Mitglieder!

Die Mitglieder unserer Landesfachgewerkschaften, die im Dezember 2020 Widerspruch eingelegt hatten, werden gebeten den o.g. Bescheid nach Erhalt umgehend der jeweiligen Fachgewerkschaft zu übermitteln. Sie werden dort gesammelt und gesichtet.

Nach Erhalt des o.g. Bescheides entscheiden die Beamtinnen und Beamten selbst, ob sie diesen Bescheid so gegen sich gelten lassen oder ob sie innerhalb der besagten Monatsfrist (erneut) Widerspruch einlegen. Der Verweis auf den im Dezember 2020 eingereichten Widerspruch langt nicht aus, denn die senatsseitige Bescheiderteilung setzt das Verfahren neu in Gang. Die Widerspruchsfrist von einem Monat ist unbedingt zu beachten, weil sich sonst die Angelegenheit rein rechtlich dann erledigt hat.

Der dbb hamburg wird zwischenzeitlich den vermutlich im Serienbrief versandten Bescheid juristisch überprüfen und anschließend seinen Mitgliedsgewerkschaften einen Musterwiderspruch zukommen lassen, der dann den Mitgliedern zur Verfügung gestellt werden kann.

Weitere Informationen folgen in der 14./15. KW 2021.

Trotz allem Ungemach wünscht der dbb hamburg schöne Ostern!

Und immer schön gesund bleiben!

gez. Rudolf Klüver