Info dbb-hamburg Nr. 21/24

Bürgerschaft beschließt Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2024/2025

16. Oktober 2024

Am 16.10.2024 hat die Hamburgische Bürgerschaft das Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2024/2025 beschlossen.

Als wesentlicher Bestandteil werden dabei die Ergebnisse der TV-L-Tarifrunde aus dem Dezember 2023 auf den Kreis der Beamtinnen und Beamten und der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger der FHH übertragen. Die dazugehörigen Zahlungen der Inflationsausgleichprämie hatte die Bürgerschaft schon im Dezember 2023 beschlossen.

Die wesentlichen Gesetzesinhalte sind:

·         Erhöhung der Grundgehaltssätze für aktive Beamtinnen und Beamte um 200,-- € ab 01.11.2024 sowie eine Anpassung weiterer dynamischer Besoldungsbestandteile (u. a. allgemeine Stellenzulage) um 4,76 %

·         Entsprechende Erhöhung der Versorgungsbezüge gemäß des individuellen Ruhegehaltsatzes (d.h. maximal 71,75% von 200 €) ab 01.11.2024

·         Erhöhung der Grundgehaltssätze und Versorgungsbezüge um 5,5% ab 01.02.2025

·         Erhöhung der Anwärtergrundbezüge um 100,00 € ab 01.11.2024 und weitere lineare Erhöhung um 5,5 % ab 01.02.2025

·         Anhebung verschiedener Zulagen (U.a. bei der Polizei und Feuerwehr), Anhebung ab 01.08.2025 auf 170,00 € und ab 01.08.2026 auf 180,00 € monatlich.

Dazu Thomas Treff (Landesvorsitzender dbb hamburg beamtenbund und tarifunion):

„Als dbb hamburg begrüßen wir, dass die hamburgische Bürgerschaft das Tarifergebnis aus der TV-L Runde aus Ende 2023 jetzt auch auf die hamburgischen Beamtinnen und Beamten und die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger überträgt.

Erst mit diesem Schritt ist für uns auch die TV-L-Tarifrunde abgeschlossen. Damit können wir also zufrieden sein.

Wir halten es aber weiterhin für einen Fehler, dass der Gesetzgeber mit dem Gesetz nicht die Fehlentwicklungen in der Besoldung und Versorgung der letzten Jahre (fast schon Jahrzehnte) korrigiert hat und z.B. die Anrechnung des sog. Partnereinkommens und den damit verbundenen sog. Besoldungsergänzungszuschlag abgeschafft hat, um für alle Beamtinnen und Beamten in Hamburg endlich eine amtsangemessene Alimentation herzustellen. Auch eine Verlängerung der Angleichungszulage über das Jahr 2025 hinaus wurde noch nicht beschlossen. So kann man zusammenfassen, dass der Gesetzgeber   zum wiederholten Mal die Möglichkeit verpasst hat für eine amtsangemessene Alimentation in Hamburg zu sorgen.

Deshalb werden wir weiterhin dafür kämpfen, dass dieses endlich auch in Hamburg umgesetzt wird.“   

Thomas Treff
(Vorsitzender dbb hamburg beamtenbund und tarifunion)