Der dbb hamburg hat dem Senat am 13.07.2026 seine umfangreiche Stellungnahme im Rahmen des beamtenrechtlichen Beteiligungsverfahrens übersandt.
Der dbb hamburg setzt sich in seiner Stellungnahme (hier ist der Link: 26_07_13_Stellungnahme_dbb_hamburg_Besoldung_und_Versorgung_2026-2028_und_amtsangemessene_Alimentation_und_AZ_final.pdf) zu weiten Teilen sehr kritisch mit den vorgesehenen Regelungen auseinander.
Positiv bewertet der dbb hamburg, dass mit dem Gesetzentwurf die Übertragung der TV-L-Tarifeinigung aus dem Februar 2026 auf die hamburgischen Beamtinnen und Beamten erfolgt.
Nach intensiven Beratungen in den Gremien hat sich der erste Eindruck bestätigt, dass der Entwurf bezogen auf die Herstellung der „Amtsangemessenen Alimentation“ völlig unzureichend ist. Die dann nachträglich noch eingeführten Verschlechterungen bei der Arbeitszeit (Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden auf 41 Stunden und die Streichung des beweglichen AZV-Tags) verstärken diese Auffassung des dbb hamburg.
Der dbb hamburg hat folgende Hauptkritikpunkte in Bezug auf die geplanten Regelungen zur amtsangemessenen Alimentation und bei den Verschlechterungen der Arbeitszeit:
Es fehlt eine rechtssichere Gesamtlösung für alle unteralimentierten Beamtinnen und Beamte für die Jahre seit 2011 bis 2025, einschließlich der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, um den seit Jahren andauernden Rechtsstreit endlich zu beenden. Deshalb lehnen wir die Einführung einer Jahressonderzahlung nur für die aktiven Beamtinnen und Beamten ab und fordern den Einbau der Jahressonderzahlung in die Grundgehälter, damit davon auch die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger partizipieren. Wir weisen darauf hin, dass auch die Empfehlungen der Rentenkommission, auf die der Senat verweist, am Ende den verfassungsrechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprechen müssen.
Wir halten es für rechtlich sehr fragwürdig, jetzt im Jahr 2026 die rückwirkende Anrechnung eines fiktiven Partnereinkommens zurück bis in das Jahr 2007 gesetzlich legitimieren zu wollen. Das Instrument des fiktiven Partnereinkommens lehnen wir grundsätzlich weiter ab. Mit der rückwirkenden Einführung des fiktiven Partnereinkommens bis zurück in das Jahr 2007 erhöht der Senat sogar die bestehende Rechtsunsicherheit bei den hamburgischen Beamtinnen und Beamten.
Die Reduzierung der Familienzuschläge für das dritte und jedes weitere Kind kann dazu führen, dass trotz linearer Erhöhung und Einführung der Jahressonderzahlung Familien mit mehreren Kindern weniger Besoldung erhalten als vorher. Hier fordern wir eine Regelung, die den status-quo der betroffenen Familien in der Besoldung sichert.
Dazu Thomas Treff (Vorsitzender dbb hamburg beamtenbund und tarifunion):
„Auch nach intensiver Prüfung sind wir von dem Entwurf sehr enttäuscht, was die Themen Herstellung der amtsangemessenen Alimentation und Verschlechterungen bei den arbeitszeitrechtlichen Regelungen angeht. Wir haben in unserer Stellungnahme sehr detailliert begründet, warum wir den Entwurf bezogen auf die amtsangemessene Alimentation als nicht ausreichend erachten. Er löst die Problemlage zur amtsangemessenen Alimentation in Hamburg in nicht auf, sondern schafft neue rechtliche Probleme (z.B. bei der rückwirkenden Einführung des fiktiven Partnereinkommens bis zurück in das Jahr 2007). Zudem koppelt der Entwurf die Versorgung strukturell von der Besoldung ab, was politisch derzeit en vogue ist, aber letztendlich auch wieder zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts führen wird. Warum werden immer neue rechtliche Fragen aufgeworfen?
Verschlechterungen bei der Arbeitszeit: Da mussten wir feststellen, dass der Senat keine soziale Ausnahmen, wie bei anderen Dienstherrn üblich vorgesehen, vorsieht. Wir werden darauf drängen, dass es im weiteren Verfahren noch zu Verbesserungen im Sinne der Beamtinnen und Beamten kommt. Dazu werden wir auch Gespräche mit den Fraktionen suchen damit auch dort deutlich wird, dass die geplanten Regelungen keinen Rechtsfrieden schaffen und das Vertrauen der Beamtinnen und Beamten abermals schwer enttäuscht wird. Die derzeitige schwierige Haushaltslage darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Kolleginnen und Kollegen seit dem Jahr 2011 auf ihre amtsangemessene Besoldung und Versorgung warten.
Zudem wird Hamburg auch im Vergleich mit anderen Ländern zurückfallen, mit allen negativen Auswirkungen auf die Personalbindung und -gewinnung. Gerade im Wettbewerb mit Schleswig-Holstein verliert Hamburg deutlich an Boden. Ist dieses vom Senat tatsächlich gewollt?
Wir erneuern in diesem Zusammenhang unsere Forderung an den Senat, mit den Gewerkschaften gemeinsam an einer Perspektive für den hamburgischen öffentlichen Dienst zu arbeiten, wie es z.B. in Brandenburg erfolgt ist. Wir brauchen endlich eine Lösung, die Vertrauen wieder herstellt und Rechtsfrieden bringt. Das wird nur gemeinsam gelingen,“ so Thomas Treff abschließend.
Thomas Treff
(Vorsitzender dbb-hamburg beamtenbund und tarifunion)