Flughafen Hamburg BVD

Einigung erzielt - Deutliche Verbesserungen für die BVD-Beschäftigten

13. März 2023

am 6. März 2023 haben sich die Verhandlungspartner zu Tarifverhandlungen zu den Ent­geltregelungen sowie zur Regelung der Zeitzuschläge zum Tarifvertrag für Beschäftigte bei den Bodenverkehrsdienst-Gesellschaften in Hamburg (TV BVD) getroffen, nachdem der dbb diese Regelungen zum 31. Dezember 2022 gekündigt hat. dbb Verhandlungs­führer Michael Adomat erklärte: „Wir haben uns heute auf deutliche lineare Entgeltzu­wächse für die BVD-Beschäftigten geeinigt. Bei den aktuellen drastischen Preissteige­rungen bringt das eine enorme Entlastung. Die Erhöhungen bei den Zeitzuschlägen sind eine Anerkennung dafür, dass die Kolleginnen und Kollegen immer mit hohem Engage­ment arbeiten - regelmäßig auch zu ungünstigen Zeiten."

Deutliche Verbesserungen

Der dbb hat sich mit der Arbeitgeberseite im Einzelnen zu seinen Forderungen bezüglich der Entgelte und Zeitzuschläge sowie dazu ausgetauscht, ob weitere Anpassungen außerhalb des Entgelts und den Zeitzuschlägen notwendig ist. Die Parteien sich in den Tarifverhandlungen am 6. März 2023 auf folgende Punkte geeinigt:

-     Erhöhung der Grundvergütung für alle Vergütungsgruppen rückwirkend ab 1 .Januar 2023 um 451 Euro monatlich

-     Zeitzuschläge rückwirkend ab 1. Januar 2023 wie folgt:

•       für Arbeit an Sonntagen in Höhe von 50 Prozent

•       für Arbeit an gesetzlichen Feiertagen ohne Freizeitausgleich 125 Prozent

•       für Nachtarbeit Erhöhung auf 40 Prozent in der Zeit von 0 Uhr bis 4 Uhr; Nachtarbeit beginnt um 21 Uhr

-     Jubiläumszuwendung nach Vollendung einer Beschäftigungszeit von 10 Jahren 500 Euro, nach 25 Jahren 1.000 Euro und nach 40 Jahren 2.000 Euro; Teilzeitbeschäftigte erhalten dies im Verhältnis des jeweiligen Beschäftigungsverhältnisses

-     Urlaub: 26 Arbeitstage (bezogen auf 5-Tage-Woche); nach ununterbrochener Beschäfti­gungszeit von 5 Jahren: 28 Arbeitstage; nach ununterbrochener Beschäftigungszeit von 10 Jahren: 30 Arbeitstage

-     die tätigkeitsbezogenen Zuschläge Gepäckabfertigung und Flugzeugabfertigung in VG 2 und VG 3 sowie der tätigkeitsbezogene Zuschlag Oberlader in VG 4 werden in die Grund­vergütung integriert und dafür werden neue Vergütungsgruppen gebildet

-     Einführung einer neuen Vergütungsgruppe VG E für Tätigkeiten, für die kein Führerschein erforderlich ist und ohne GSE-Abnahmen (nur für neue Beschäftigte)

-     bei Beschäftigten mit Besitzstand werden von der Tabellenerhöhung maximal 125 Euro an­gerechnet

-     Erhöhung tätigkeitsbezogener Zuschlag für Beschäftigte der VG 3 für die Tätigkeit als Bus­fahrer auf 1,50 Euro/Stunde

-     Laufzeit: 12 Monate (bis 31. Dezember 2023)

Die Einigung wurde mit einer Erklärungsfrist bis 15. März 2023 geschlossen.

Weitere Absicherung

Neben den genannten Punkten wurde mit der Arbeitgeberseite besprochen und vereinbart, dass der Arbeitgeber auch zukünftig Weiterbildungsmodule für Berufskraftfahrer finanziert.

Hintergrund

Die Flughafen Hamburg GmbH lässt Bodenverkehrsdienste am Flughafen Hamburg durch

verschiedene Tochtergesellschaften ausführen, für deren Beschäftigte ein gemeinsamer Tarifvertrag (TV BVD) gilt. Zuletzt waren im Jahr 2022 Erhöhungen der Entgelte und Zu­schläge vereinbart worden. Zum 31. Dezember 2022 hat der dbb nun erneut die Entgelte

sowie die Regelung zu den Zeitzuschlägen gekündigt.