dbb und ver.di fordern für den TVöD-Bereich 10,5 % mehr Lohn, mindestens 500,-- € mtl. mehr
Die Forderungen im Detail:
• Erhöhung der Tabellenentgelte um 10,5 Prozent, mindestens jedoch 500 Euro
• Erhöhung der Entgelte der Auszubildenden, Studierenden, Praktikantinnen und Praktikanten um 200 Euro sowie eine verbindliche Zusage zur unbefristeten Übernahme der Azubis
• Laufzeit 12 Monate
• Zeitgleiche und systemgerechte Übertragung des Volumens auf den Bereich der Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Bundes sowie eine Reduzierung der 41-Stunden-Woche im Bereich der Bundesbeamtinnen und -beamten
• Verlängerung des Tarifvertrags zur Gewährung von Altersteilzeit
Man darf gespannt sein, wie die öffentlichen Arbeitgeber reagieren werden. in jedem Fall haben sie jetzt genügend Zeit, um ein Gegenangebot vorzulegen.
Die Tarifverhandlungen starten am 24. Januar 2023 in Potsdam. Eine zweite Runde ist für den 22. / 23. Februar 2023 angesetzt. Die entscheidende dritte Runde findet vom 27. bis 29. März 2023 statt. Erste Vorbereitungen für Warnstreiks laufen bereits und sind spätestens zwischen der zweiten und dritten Verhandlungsrunde zu erwarten.
Auch die Versorgungsberechtigten erhalten die 300,-- € Energiepauschale…nur wann?
Eigentlich sollte die gesetzliche Regelung in das am 06.10.2022 verabschiedete Besoldungs- und Versorgunganpassungsgesetz mit einfließen. Dem ist aber nun nicht so. in der Drucksache 22/ 9503 wird lediglich erklärt, dass der Senat dem offen gegenübersteht und dass es noch einer Gesetzesänderung bedarf. Da aber dazu „haushälterische Vorsorge“ getroffen wurde, soll die Zahlung noch im Jahre 2022 erfolgen. Die Spannung steigt…….
Personalräte können nun auch (wieder) hybrid und virtuell tagen
Dazu wurde mittels eines Artikel 5 im Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2022 der § 36 HmbPersVG wird wie folgt geändert:
Hinter Absatz 2 wird folgender Absatz 3 eingefügt:
„(3) Die Sitzungen des Personalrates finden in der Regel als Präsenzsitzung in Anwesenheit seiner Mitglieder vor Ort statt. Der Personalrat kann im Einzelfall durch Beschluss oder allgemein in seiner Geschäftsordnung nach § 45 festlegen, dass Sitzungen vollständig oder unter Zuschaltung einzelner Personalratsmitglieder mittels Video- oder Telefonkonferenz durchgeführt werden können, wenn
1. vorhandene Einrichtungen genutzt werden, die durch die Dienststelle zur dienstlichen Nutzung freigegeben sind und
2. der Personalrat geeignete organisatorische Maßnahmen trifft, um sicherzustellen, dass Dritte vom Inhalt der Sitzung keine Kenntnis nehmen können…(….)
Nach Auslaufen des damaligen Infektionsschutzgesetzes fehlte fortan für mehrere Monate eine solche Regelung und es waren nur noch Präsenzsitzungen möglich. Nunmehr sind ab sofort auch wieder hybride bzw. virtuelle Sitzungen möglich. Der gesamte Wortlaut der Änderung des HmbPersVG kann der Drucksache 22/ 8848 entnommen werden.
gez. Rudolf Klüver