dbb hh-Info 17/ 2020

Musterklagen des dbb hamburg aus 2011 Ergänzende Informationen (I)

03. Dezember 2020

Mit dbb hh-info 16/ 2020 hatte der dbb seine Mitglieder über den derzeitigen Sachstand zu den Musterklagen aus 2011 unterrichtet.

Erwartungsgemäß haben wir bereits einige Zuschriften erhalten, die sich insbesondere mit der langen Verfahrensdauer der Musterklagen beschäftigen.

Daher in Ergänzung nachfolgende Hinweise:

Die sogenannten Musterkläger des dbb hamburg haben fristgemäß im Dezember 2011 Widerspruch gegen das damalige Sonderzahlungsgesetz sowie gegen das entsprechende Besoldungs- und Versorgunggesetz eingelegt. Diese Widersprüche wurden (erst) im August 2012 negativ beschieden. Daraufhin hat der dbb hamburg fristgemäß Klage vor dem VG Hamburg erhoben bzw. eingereicht.

Der dbb hamburg hatte daraufhin ein Rechtsgutachten erstellen lassen, das wegen des erheblichen Umfangs erst Mitte August 2013 fertig gestellt wurde und dem VG Hamburg dann mit einer ausführlichen Klagebegründung übermittelt wurde.

Das VG Hamburg stellte diese Klagen (mit Zustimmung des dbb hamburg) Ende 2013 ruhend, um die zu erwartende grundlegende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (2 BvL 19/09 und 2BvL 20/09) in anderen Sachen abzuwarten. Auch hier mussten wir bis Mai bzw. November 2015 warten; dann lagen zum ersten Mal die Prüfparameter vor. Das VG Hamburg fragte dann leider erst Mitte 2017 an, ob vor dem Hintergrund dieser Entscheidungen unsere Verfahren fortgesetzt werden sollen.

Der dbb hamburg hatte dann die juristische Prüfung vorgenommen, ob und wie fern diese Entscheidungen des BVerfG auf die „Hamburger Belange“ beziehbar sind. Die Ruhendstellung unserer Musterklagen wurde im August 2017 aufgehoben und die Verfahren fortgesetzt. Die entsprechenden Klageschriften des dbb hamburg wurden „novelliert“ und dem VG Hamburg zugeschrieben.

Die (neuerliche) Klageerwiderung des Personalamtes zog sich dann bis Mitte 2018 hin.

Infolge der neuen Rechtsprechung des BVerfG aus Mitte 2018 mussten die Klageschriften wiederum -insbesondere im Hinblick auf das so genannte 4. Prüfparameter der ersten Prüfungsstufe (Abstand zur Grundsicherung) - nochmals überprüft werden. Entsprechende Klageerwiderungen der Gegenseite (FHH) waren abzuwarten.

Auf Grund der bekannten Überlastung des VG Hamburg (auch im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie) fand letztendlich die mündliche Verhandlung zu den vom dbb hamburg geführten Musterklagen am 29.09.2020 statt, in der sehr deutlich wurde, dass es zu einem Vorlagebeschluss beim BVerfG kommen wird. Wann mit diesem offiziellen Beschluss, der möglicherweise auch die Negierung des Senats der weitergehenden Ansprüche ab 2013 zum Inhalt hat, zu rechnen ist, steht noch nicht fest.

Weitere Informationen folgen in Kürze.

gez. Rudolf Klüver