dbb hamburg Info Nr. 24/2026

Senat beschließt Gesetzentwurf zu Besoldung, Versorgung und Arbeitszeit - dbb hamburg bleibt bei seiner Kritik!

12. August 2026

Der Senat hat gestern den Gesetzentwurf über die Besoldung und Versorgung 2026-2028 und die Veränderungen bei der Arbeitszeit für die hamburgischen Beamtinnen und Beamten beschlossen.

Der Gesetzentwurf ist der hamburgischen Bürgerschaft zur parlamentarischen Beratung und Beschlussfassung zugeleitet worden. 

Auch nach dem Senatsbeschluss bleibt der dbb hamburg bei seiner Haltung, dass die Übertragung des TV-L Tarifabschlusses für die Beamtinnen und Beamten der FHH begrüßt werden soll. 

Beim Thema „amtsangemessene Alimentation“ ist der Entwurf aus unserer Sicht nach wie vor ungenügend und schafft keinen Rechtsfrieden. Die geplanten Verschlechterungen bei der Arbeitszeit durch die Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 41 Stunden und die Streichung des beweglichen Arbeitszeitverkürzungstag (AZV-Tag) lehnen wir nach wie vor entschieden ab, zumal es bei der Erhöhung der Arbeitszeit weder eine soziale Komponente noch eine Befristung gibt.   

Der dbb hamburg wird im anstehenden parlamentarischen Verfahren dafür kämpfen, dass sich die Abgeordneten mit den Argumenten des dbb hamburg auseinandersetzen und noch Änderungen am vom Senat beschlossenen Gesetzentwurf vornehmen. Dazu wird der dbb hamburg insbesondere auf die Abgeordneten der Bürgerschaftsfraktionen der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen zugehen. In einem ersten Schritt wird der dbb hamburg einen entsprechenden Brief an die Abgeordneten versenden, in dem diese gebeten werden, sich kritisch mit dem vorgelegten Gesetzentwurf auseinanderzusetzen und die negativen Auswirkungen auf die Beamtinnen und Beamtinnen zu berücksichtigen.    

Dazu Thomas Treff (Vorsitzender dbb hamburg beamtenbund und tarifunion): „Wir sind sehr enttäuscht, dass sich im Gesetzentwurf so gut wie keine Änderungen wiederfinden, die wir in unserer 20-seitigen Stellungnahme dem Senat im Rahmen des beamtenrechtlichen Beteiligungsverfahrens übersandt haben. Das bedeutet, dass nach dem Senatsbeschluss weiterhin die Baustelle „amtsangemessene Alimentation“ existiert und dass die Versorgung dauerhaft von der Besoldung abgekoppelt wird. Zudem soll die Streichung des beweglichen AZV-Tags und die Verlängerung der Wochenarbeitszeit ohne jegliche soziale Komponente durchgezogen werden. 

Hier hätten wir vom Senat mehr soziales Fingerspitzengefühl für pflegende, kindererziehende, schichtdienstleistende, schwerbehinderte und lebensältere Beamtinnen und Beamten erwartet. Zudem weigert sich der Senat standhaft sich mit dem Konzept eines Lebensarbeitszeitkontos auseinanderzusetzen, wie es z.B. in Hessen seit Jahrzehnten schon exisitert. 

Wir werden jetzt auf die Regierungsfraktionen in der Bürgerschaft zugehen und setzen darauf, dass unsere Sachargumente dort in den parlamentarischen Beratungen Gehör finden. 

Wir geben weiterhin nicht unser Ziel auf, in Hamburg endlich eine abschließende rechtssichere Regelung für die amtsangemessene Alimentation für alle Beamtinnen und Beamten in Hamburg und die Berücksichtigung sozialer Komponenten bei der Arbeitszeiterhöhung zu erreichen.    

Mit dem Senatsbeschluss ist für uns die Angelegenheit nicht erledigt, unser Kampf geht weiter“, so Thomas Treff abschließend.

Thomas Treff

(Vorsitzender dbb hamburg beamtenbund und tarifunion)