dbb-hh info Nr. 20 / 2019

Arbeitsgespräch mit StRin Bettina Lentz und Finanzsenator Dr. Andreas Dressel

03. Dezember 2019

Am 21.11.2019 trafen sich erneut dbb/ komba Hamburg zu einem weiteren Arbeitsgespräch mit StRin Lentz und Finanzsenator Dr. Dressel in der Finanzbehörde zu folgenden Themen:

Am 21.11.2019 trafen sich erneut dbb/ komba Hamburg zu einem weiteren Arbeitsgespräch mit StRin Lentz und Finanzsenator Dr. Dressel in der Finanzbehörde zu folgenden Themen:

1. Steigerung der Attraktivität der Arbeit in den Bezirksämtern:

Der Senat sei auch unter Hinweis auf die Drucksache 21/ 15368 ständig bemüht für die Beschäftigten in den Bezirksämtern bessere Arbeitsbedingungen und auch eine bessere Bezahlung gerade in den publikumsintensiven Dienststellen zu sorgen. Allerdings stoße man hier auf zunehmende Schwierigkeiten, gerade wenn es um eine bessere tarifliche Eingruppierung geht. Man sei mit der TdL im Gespräch, wie z.B. die Einführung eines zusätzlichen Tarifmerkmals „Bürgerkontakt“. Im Vergleich zu den Fachbehörden würden die Bezirkshaushalte aber künftig mehr anwachsen.

dbb/ komba regten als mögliche „Sofortmaßnahme“ an, die Besoldungsgruppe A 9 (ehemals mittl. Dienst) mit im Umfang höheren ruhegehaltsfähigen Zulagen auszustatten. Die „Deckelung“ von 30 % als zulagefähige Stellen der Besoldungsgruppe A 9 sollte aufgehoben und prioritär für publikumsintensive Dienststellen nach Eignung, Leistung und Befähigung vergeben werden.

2. Steigerung der Nutzung des ÖPNV durch Beschäftigte des ö.D.

Der Senat habe eine so genannte Prioritätenliste erstellt. Zunächst werde man die Seniorenfahrkarte zeitlich entgrenzen (zum 01.01.2020), anschließend würde man für die Azubis/ Studenten und auch mögliche Anwärter/-innen bessere Bezahlungsbedingungen für die Nutzung des HVV schaffen. Der von dbb/ komba geforderte Arbeitgeber-Fahrkostenzuschuss sei nicht von der Agenda genommen, sondern lediglich auf der Prioritätenliste „nach hinten“ geschoben worden. Allerdings sehe man überhaupt keine finanziellen Möglichkeiten für so genannte „365-€-Ticket“ oder gar für komplette „Freifahrtmöglichkeiten“ für die Beschäftigten im ö.D. Es würden jetzt jährlich 500 Mio. € für den ÖPNV in die jeweiligen Haushalte (auch eingehend in die mittelfristige Finanzplanung) eingestellt.

3. Umgang mit der Schuldenbremse

Die in Art 72 und 72a HV und § 27 LHO näher beschriebene „Schuldenbremse“ soll weiterhin Bestand haben. Dies beziehe sich allerdings „nur“ auf den Kernhaushalt. Öffentliche Unternehmen mit städtischer Beteiligung seien davon ausgenommen.

Auf Nachfrage, wie mit den durchaus zu erwartenden höheren Tarifabschlüssen umgegangen werde, wies Dr. Dressel darauf hin, dass man keinerlei Eingriffe in die Tarifautonomie beabsichtige oder etwaige Vorgaben formuliere. Es entspräche auch der „Haushaltslogik“ und den verfassungsmäßigen Vorgaben, dass die Tarifergebnisse zukünftig ebenfalls auf die Beamten und Beamtinnen sowie Versorgungsempfänger übertragen werden.