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Verfassungswidrige Bezahlung der Beamtinnen und Beamten in Hamburg

18. November 2022

Senat handelt nach dem Motto mit Zuckerbrot und Peitsche

 

„Zuerst reicht der Senat der verbeamteten Kollegenschaft eine finanzielle Beruhigungspille in Form einer so genannten Angleichungszulage, die im November 2022 gezahlt wurde und auch zum Dezember 2022 nochmals ansteht, dann sollen aber noch vor Weihnachten ca. 6000 ablehnende Erstbescheide zu den Anfang 2021 (!) gestellten Anträgen auf eine amtsangemessene Alimentation versandt werden, damit stehen wir vor einer zweiten Widerspruchs- und Klagewelle,“ so dbb Landeschef Rudolf Klüver.

Das noch für das Jahr 2022 angekündigte Besoldungsstrukturgesetz, das  angeblich die Besoldung der Beamtinnen und Beamten verfassungsfest machen soll, verzögert sich weiterhin.

Zur Erinnerung: Seit Ende 2020 bzw. Anfang 2021 sind bereits rund 8.000 Klagen beim Verwaltungsgericht anhängig. Hinzukommen dürfte in absehbarer Zeit eine weitere Widerspruchs- bzw. Klagewelle zu den Bescheiden, die der Senat noch vor Weihnachten 2022 erlassen will. Auch für das Jahr 2022 sieht es nicht viel besser aus.

„Wir haben versucht dem Senat bzw. dem Personalamt zumindest eine Zusage abzuringen, wonach alle diejenigen verbeamteten Beschäftigten, die bereits Klage bzw. Widerspruch in den Jahren 2020 und 2021 erhoben bzw. eingereicht haben, jetzt für 2022 dies nicht mehr wiederholend tuen müssen, aber weit gefehlt. Jetzt dürfte es noch in 2022 zu einer weiteren -also dritten- Antragswelle mit anschließenden Widerspruchs- und Klageverfahren kommen; damit ist tatsächlich niemanden gedient und das Verwaltungsgericht Hamburg wird aus welchen politischen Gründen auch immer kurz- und mittelfristig auf Grund erheblicher Überlastung vermutlich völlig überlastet werden,“ so Klüver weiter.

Wenn der Senat im Hamburgischen Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz (HmbBesVAnpG 2022) von sich aus bereits feststellt, dass selbst durch die Gewährung der o.g. Angleichungszulage dem entscheidenden Parameter des Bundesverfassungsgerichtes, dem Abstand zur Grundsicherung, immer noch nicht Genüge getan wird, so wird das Bürgergeld (oder eine weitere Erhöhung der Regelsätze für die Grundsicherung) ein weiteres Indiz dafür sein, dass der Dienstherr zum jetzigen Zeitpunkt anscheinend immer noch nicht weiß, wie er damit umzugehen hat bzw. welche Verbesserungen er noch in das Strukturgesetz einpflegen müsste.

„Kleiner Hinweis an den Senat: Im Bundesland Hessen werden die Beamtengehälter in den nächsten zwei Jahren um 8 – 10 % linear steigen, um eine verfassungsgemäße Bezahlung zu gewährleisten; damit könnten auch in Hamburg alle Klagen hinfällig bzw. zurückgezogen werden. Sicherlich ist das eine erhebliche Belastung für den Staatshaushalt; man sollte aber einmal gegenüberstellen, was der ganze personelle und strukturelle Verwaltungsaufwand in den Behörden und beim Verwaltungsgericht -auch den Steuerzahler bzw. die Steuerzahlerin kostet, um die bereits anhängigen und zu erwartenden Rechtsstreitigkeiten abzuarbeiten. Das alles wäre vermeidbar, wenn der Senat sich ein wenig mehr bewegen würde und seine beinharte und nicht mehr zu rechtfertigende Verweigerungshaltung aufgeben würde“, so Klüver abschließend.

Hamburg, 17.11.2022

V.i.S.d.P.  Rudolf Klüver, Mobil: 0151 46502803