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Presse

Aus dem "BehördenSpiegel" KW50/2020

16. Dezember 2020

Seit 2011 streiten der Hamburger Landesverband des dbb Beamtenbund und Tarifunion in Musterklagen vor Gericht um die verfassungsgemäße Besoldung.

Kommt das Verwaltungsgericht (VG) zu dem Schluß, dass die Klagen rechtens sind, muss der Senat Gehälter in dreistelliger Millionenhöhe nachzahlen. Jetzt zeichnet sich ab, dass das VG eine Beschlussvorlage an das  Bundesverfassungsgericht richen wird. Parallel hat das Personalamt in der Mitteilung zu den Dezemberbezügen festgehalten, dass eine damals getroffene Gleichbehandlungszusage an alle Beamten nur für die Jahre 2011 und 2012 gelte. Der dbb hamburg reagiert empört, sprich von einem eklanten Wortbruch, sieht in der Mitteilun eine Vollbremsung des Senats und hat die Landesbeamtenschaft aufgefordert, gegen diese Mitteilung Widerspruch einzulegen, um mögliche Ansprüche in beziehungsweise ab 2020 zu wahren. Parallel will der dbb hamburg den Senat erneut verklagen.