Wieder eine gute Nachricht für die Beamtinnen und Beamten sowie für die Anwärterinnen und Anwärter und Versorgungsempfänger!
Während der gestrigen Sitzung des Haushaltsausschusses der Hamburgischen Bürgerschaft wurde das Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2019/ 2020/ 2021 von den anwesenden Bürgerschaftsabgeordneten parteiübergreifend einstimmig (!) beschlossen.
Die entsprechende Gesetzesvorlage soll nun am 11.09.2019 in der Bürgerschaft endgültig beschlossen werden.
Auf Nachfrage aus dem Abgeordnetenkreis sicherte Staatsrat Pörksen (Chef der Senatskanzlei) die Aus- und Nachzahlung (rückwirkend zum 01.01.2019) mit den Oktobergehältern zu.
Bleibt jetzt nur noch zu hoffen, dass das umstrittene IT-Verfahren KoPers die Umsetzung der Besoldungs- und Versorgungsanpassung ordnungsgemäß und vor allem auch richtig verarbeitet.
Zur Erinnerung: Die Gehälter und Versorgungsbezüge werden laut dem Gesetzentwurf wie folgt angehoben:
Im Jahre 2019 wird somit letztmalig 0,2 % für die Versorgungsrücklage von der Besoldungserhöhung abgezogen. Ab 2020 entfällt der Abzug.