Starke öffentliche Dienste für unser Hamburg

Info dbb-hamburg Nr. 04/24

Fachkräftemangel im öffentlichen Dienst! Senatsantwort auf Große Anfrage der CDU-Bürgerschaftsfraktion liefert interessante Daten

04. April 2024

Der Senat hat am 26.03.2024 die Große Anfrage (Drucksache 22/14608) der CDU-Bürgerschaftsfraktion zum Thema Fachkräftemangel im öffentlichen Dienst beantwortet.

Für den dbb hamburg ergeben sich aus der Beantwortung interessante Informationen. Auf einige Punkte soll hier nachfolgend eingegangen werden:

 

Anzahl der Auszubildenden und Studierenden in den Fachrichtungen der öffentlichen Verwaltung (Einstellungsjahre 2021-2023):

Hier ist festzuhalten, dass es in der Fachrichtung der allgemeinen Verwaltung bei den Einstellungen und den Bewerbungen noch eine relative Konstanz gibt. Anders sieht die Entwicklung insbesondere bei der Polizei und der Steuerverwaltung aus. So sind in beiden Bereichen insbesondere die Zahlen der Bewerbenden deutlich zurückgegangen. Bei der Steuerverwaltung ist der Einbruch besonders spürbar. In den Laufbahngruppen 1 und 2 gab es in 2021 noch 2167 Bewerbungen im Jahr 2023 waren es nur noch 1249 Bewerbungen. Auch bei der Polizei ist ein ähnlicher Trend über beide Laufbahngruppen abzulesen (2021 4887 Bewerbungen und 2023 3616 Bewerbungen). Aber auch im Technischen Dienst sind die Bewerbungen für den Vorbereitungsdienst insgesamt von 366 in 2021 auf 223 in 2023 gesunken.

Aufstiegsmöglichkeiten:

Interessant ist die Antwort des Senats zur Thematik Öffnung der Stellenausschreibungen für Stellen der Laufbahngruppe 2, oberhalb des 2. Einstiegsamts für Kolleginnen und Kollegen aus der Laufbahngruppe 2. 1. Einstiegsamt.

Im Zeitraum vom 01.01.2020-01.03.2024 wurden in den Fachrichtungen Allgemeine Dienste und Technische Dienste insgesamt 554 Verfahren für die Besetzung von Stellen mit der Wertigkeit A 14 ausgeschrieben. Lediglich in 204 Fällen wurde eine Öffnungsklausel für die Laufbahngruppe 2 1 Einstiegsamt genutzt. Bei Stellenausschreibungen mit der Wertigkeit A 15 waren es bei 217 Verfahren nur 15 Fälle mit Öffnungsklauseln und bei den 108 Verfahren für Stellen mit der Wertigkeit A 16 wurde in keinem Fall eine Öffnungsklausel verwendet.    

Personalmarketingmaßnahmen:

Aus der Antwort des Senats kann abgelesen werden, dass in einer Reihe von Behörden intensive Maßnahmen zum Personalmarketing durchgeführt worden sind. Zudem wurden spezielle Fachkräftestrategien für die Berufsgruppen der Ärztinnen und Ärzte, bei den Technischen Diensten und im IT- und Digitalisierungsbereich aufgelegt.

Dienstwohnungen:

Die Antwort besagt, dass die FHH selbst nur noch über sehr wenige Dienstwohnungen verfügt. Ausnahme ist der Schulbau Hamburg mit den Dienstwohnungen für die Hausmeisterinnen und Hausmeister.

Wohnheimkapazitäten:

Hier verfügt nur die Behörde für Inneres und Sport über nennenswerte Plätze (insgesamt 121) für Studierende und Auszubildende. Ansonsten müssen sich die Nachwuchskräfte regulär auf dem üblichen Weg für die vorhandenen Wohnheimplätze in Hamburg bewerben, die grundsätzlich allen Studierenden/Auszubildenden offenstehen.

Zur Großen Anfrage der CDU-Bürgerschaftsfraktion und den Antworten des Senats Thomas Treff, Vorsitzender des dbb hamburg:

„Wir begrüßen, dass die CDU-Bürgerschaftsfraktion diese Anfrage zum Thema „Fachkräftemangel im öffentlichen Dienst“ gestellt hat. Die Antworten des Senats machen deutlich, dass der Fachkräftemangel den öffentlichen Dienst in Hamburg voll erfasst hat. In vielen Bereichen geht die Zahl der Bewerbenden signifikant zurück. Neben der allgemeinen demografischen Entwicklung hat dieses auch mit der Attraktivität des Arbeitgebers/Dienstherrn Freie und Hansestadt Hamburg zu tun.

Die vorgelegten Zahlen bestärken den dbb hamburg darin, sich weiter für eine Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Dienstes einzusetzen, weil wir verhindern wollen, dass in Zukunft noch mehr Stellen im hamburgischen öffentlichen Dienst unbesetzt bleiben. Wir erkennen an, dass der Senat z.B. durch die Einsetzung von Fachkräftestrategien in bestimmten Aufgabenbereichen aktiv geworden ist. Zudem ist auch intensiv in das Personalmarketing investiert worden. Wir begrüßen auch die verbesserten Möglichkeiten für die Verbeamtungen in bestimmten Fachrichtungen.

Wir bleiben aber bei unserer Überzeugung, dass auch die finanziellen Rahmenbedingungen angepasst werden müssen. Wir brauchen endlich eine Lösung für die anhängigen Klagen zur amtsangemessenen Alimentation und die kann aus unserer Sicht nur durch eine lineare Erhöhung der Besoldung und Versorgung über alle Besoldungsgruppen erreicht werden.

Zusätzlich brauchen wir auch flexiblere Aufstiegsmöglichkeiten, gute Arbeitsbedingungen und eine wertschätzende Führungskultur.

Letztendlich müssen die Möglichkeiten, die jetzt bereits im Laufbahn- und Tarifrecht bestehen, von den Dienststellen noch konsequenter angewendet werden. Das zeigt sich z.B. dadurch, dass in relativ wenig Fällen die Öffnungsklausel für die Laufbahngruppe 2 1. Einstiegsamt für Stellenausschreibungen ab der Besoldungsgruppe A 14 genutzt wurden. Hier stellt sich die Frage, ob die einzelnen Dienststellen ihren Mitarbeitenden die Wahrnehmung dieser Aufgaben nicht zutrauen? Das wäre ein fatales Signal!

Die Antworten des Senats machen zudem deutlich, dass die Freie und Hansestadt Hamburg als Arbeitgeber kaum über eigenen Wohnraum bzw. Wohnheimplätze verfügt. Hier sehen wir auch dringenden Handlungsbedarf, um insbesondere Nachwuchskräfte für die Stadt zu gewinnen. Deshalb unterstützen wir alle Anstrengungen der Verwaltung und Politik hier zu Verbesserungen zu gelangen.“

Thomas Treff

(Vorsitzender dbb-hamburg)