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dbb hh-info 14/2020

Meinungsaustausch mit StR. Pörksen (CdS)

17. August 2020

Zu einem ersten offiziellen Meinungsaustausch nach den Bürgerschaftswahlen trafen sich am 13.08.2020 der Landesvorsitzende Rudolf Klüver sowie der stellv. Vorsitzende Michael Adomat des dbb hamburg mit dem Chef der Senatskanzlei. Mit dabei war der Leiter des Personalamtes Volker Wiedemann.

Bedingt durch die Corona-Pandemie werden neue Arbeitsformen in der Verwaltung quasi unumgänglich sein. Der überwiegende Teil der Beschäftigten stünden diesen neuen möglichen Arbeitsformen positiv gegenüber. So sei es nach Auffassung des Staatsrates unumgänglich alle Beschäftigten „mitzunehmen“, um die Verwaltung zukunftsfähig aufzustellen. Sicherlich werde es kein einfaches Thema werden, jedoch sei man zuversichtlich, dass dies gelingen könne. Senatsseitig werde man keine Vorgaben machen, sondern man lege Wert auf eine breite Diskussion mit den Personalräten und den Gewerkschaften. Der dbb hamburg zeigt sich dem gegenüber aufgeschlossen.

Zum Thema Samstagsarbeit in der Hamburger Verwaltung wie z.B. derzeit im KuZ Caffamacherreihe und deren mögliche Ausweitung auf andere Dienststellen hielt sich der Staatsrat bedeckt. Er könne jedoch zusichern, dass eine grundsätzliche Ausweitung der Samstagsarbeit vom Senat nicht vorgesehen sei. Man hätte weitaus wichtigere Themen auf der Agenda……gänzlich ausschließen könne man die Vorstellung nicht. Der dbb hamburg wies nochmals darauf hin, dass er sich gegen eine freiwillige und dann aber auch tatsächlich freiwillige Samstagsarbeit im KuZ Caffamacherreihe nicht verschließen würde. Dies wäre dann aber so zu vereinbaren.

Die zukünftige Übernahme der Tarifabschlüsse auf die verbeamtete Kollegenschaft könne man grundsätzlich bestätigen: allerdings erwarte der Staatsrat -wie im Koalitionsvertrag beschrieben- und gerade vor dem Hintergrund der jetzigen Pandemie- „ein verantwortliches Agieren auf allen Ebenen und bei allen Beteiligten“. Der dbb hamburg wies darauf hin, dass die amtsangemessene Alimentation in Hamburg bei einigen Besoldungsgruppen hart an der verfassungswidrigen Grenze liege und ein weiteres Auseinandertriften des Bezahlungsgefüges auch juristische Schritte nach sich ziehen könne.

Die Übergriffe auf die Beschäftigten und Einsatzkräfte der FHH seien für den Staatsrat nicht hinnehmbar. Es werde in Hamburg kein „Berliner Gesetz“ geben, wonach insbesondere Polizisten in eine „Unschulds-Umkehrbeweislast“ geraten. Die derzeit im Pilotbetrieb befindliche Body-Cam-Initiative begrüße er. Im Übrigen verwies er auf die seit 2005 bestehende AG Gewalt im Personalamt, die gute Arbeit leiste.

Man arbeite derzeit an einem Korruptions-Präventions-Konzept, um den jüngsten Korruptionsfällen (Stichwort „Rolling Stones-Freikarten“…..) klare Grenzen aufzuzeigen. Die teilweise etwas übereilt eingerichteten Korruptionsbeauftragten in einzelnen Behörden seien zwar richtig, aber es bedarf eines Gesamtkonzeptes für die FHH. Wie im Einzelnen die Ausgestaltung dieser Funktion aussehen wird, bliebe abzuwarten.

U.a. bedingt durch die Corona-Pandemie hatte der dbb hamburg festgestellt, dass es zu immer mehr Verwerfungen gerade bei den Mitbestimmungsrechten der Personalräte gekommen ist. Personalfragebögen, Anordnungen zur Samstagsarbeit in den bezirklichen KuZ u.ä. mehr wurden per Allgemeinverfügung senatsseitig durchgedrückt. Auf Vorhaltung bestätigte der StR., dass der Senat natürlich die Mitbestimmungsrechte der Personalräte beachte; man dürfe aber auch die besondere Situation und das damit in Zusammenhang stehendes dringliches politisches Handeln in einer solchen Pandemie nicht außer Acht lassen (der Zweck heiligt die Mittel???). Gerade in einer Krisensituation ist es wichtig, sich an Gesetze zu halten. Bei „Sonnenschein“ kann jeder regieren……

 

gez. Rudolf Klüver