Mit dbb hh info 16/ 2020 hatte der dbb seine Mitglieder über den derzeitigen Sachstand zu den Musterklagen aus 2011 unterrichtet.
Erwartungsgemäß haben wir bereits viele Zuschriften und Anrufe erhalten, die wir ständig bemüht sind zu beantworten bzw. einer Klärung zuzuführen. Von daher ist dieser Info eine so genannte FAQ-Liste beigefügt, die die wichtigsten und häufigsten Fragen aufgreift und entsprechende Hinweise enthält.
Wie hinlänglich bekannt wird die FHH im Wege der formaljuristischen Überprüfung alles versuchen, die gerechtfertigten Ansprüche der verbeamteten Kollegenschaft „abzumildern“ bzw. auch zu begrenzen (so geschehen mit dem „Wichtigen Hinweis“ auf der Rückseite der Bezügemitteilung Dezember 2020).
Bei allem Verständnis für die prekäre Haushaltslage der Stadt Hamburg und für die auch finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie kann und darf es nicht sein, dass die FHH als Dienstherr nun eine Art Verweigerungshaltung einnimmt und lediglich aus finanzieller Sicht eine verfassungsgemäße Bezahlung der Beamtinnen und Beamten nicht gewährleisten will.
Im Falle eines Obsiegens vor dem BVerfG sind die möglichen finanziellen Folgen für die FHH kaum zu überblicken. Auch über die Verfahrensdauer vor dem BVerfG bis hin zu einer endgültigen höchstrichterlichen Entscheidung können keine Angaben gemacht werden. So könnte es bis zum Abschluss der Verfahren tatsächlich noch Jahre dauern, denn vorrangig werden derzeit die Verfassungsbeschwerden im Hinblick auf die Corona-Pandemie vom BVerfG abgearbeitet.
Bei vielen Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt stößt das berechtigte Anliegen der Beamtinnen und Beamten zur korrekten und verfassungsgemäßen Bezahlung möglicherweise auf Unverständnis. Gerade in Pandemie-Zeiten steigt die Zahl der Arbeitslosen und Kurzarbeiter auf ein sehr hohes Niveau; entsprechende Existenzängste der Betroffenen sind daher absolut verständlich und nachvollziehbar.
Es soll hier auch keine „Schuldzuweisung“ an die FHH ausgesprochen werden, doch die verbeamtete Kollegenschaft hat ein Recht auf verfassungsgemäße Behandlung. Hätte der Senat und Bürgerschaft im Jahre 2011/ 2012 die Sonderzahlung („Weihnachtsgeld“) nicht gestrichen bzw. gekürzt, hätte man sich viel (auch finanziellen) Ärger ersparen können und es wäre auch nicht zu den jetzt anhängigen Musterklagen gekommen.
Letzte Information: Bereits mit Stichtag 01.12.2020 lagen bereits über 100 Widersprüche der Beschäftigten vor. Dies geht aus der kleinen Anfrage der CDU hervor. Sie ist -wie auch die FAQ-Liste- beigefügt.
gez. Rudolf Klüver
Musterwiderspruch I für Beamte
Musterwiderspruch II für Beamte