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Senat beschließt Entwurf des Besoldungsstrukturgesetzes Licht und viel Schatten aus Sicht des dbb-hamburg

23. August 2023

Der Senat hat in seiner Sitzung am 22.08.2023 den Entwurf des Besoldungsstrukturgesetzes beschlossen. Der Senat setzt damit zwei Sachverhalte im Rahmen der Diskussion um die sog. „amtsangemessene Alimentation“ um, die sich für Hamburg aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ergeben haben. Zum einen geht es darum, wie die amtsangemessene Alimentation kinderreicher Familien sichergestellt werden soll.

Zum anderen geht es darum, wie die amtsangemessene Alimentation ausgestaltet werden soll, um dem vom Bundesverfassungsgericht geforderten Parameter „Mindestabstand (mindestens 15%) der Besoldung zur Grundsicherung“ zu erreichen.

Was sind die Inhalte des Besoldungsstrukturgesetzes?

Der kinderbezogene Familienzuschlagsbetrag (kinderbezogen) wird rückwirkend in zwei Schritten zum 01.01.2022 und 01.01.2023 wie folgt erhöht:

-        für das erste und das zweite Kind jeweils auf 170 Euro.

-        für das dritte und jedes weitere Kind für das Jahr 2022 auf 690,00 Euro und für das Jahr 2023 auf 800,00 Euro

Der dbb-hamburg begrüßt die Erhöhung der kinderbezogenen Familienzuschläge.

Für Familien mit Kindern, deren „Zwei-Verdiener-Einkommen“ (neue rechtliche Systematik) unter festgelegten Schwellenwerten liegt, wird ein sog. Besoldungsergänzungszuschuss eingeführt.

Durch dieses neue besoldungsrechtliche Instrument soll eine amtsangemessene Alimentation in den Fällen sichergestellt werden, in denen bisher nicht der Mindestabstand in Höhe von 15% zur Grundsicherung erreicht wird.

In diesem Zusammenhang wird die vierköpfige Familie mit zwei Verdienenden als neue Bezugsgröße für die Schwellenwerte im Besoldungsrecht eingeführt. Sie löst damit die bislang als Bezugsgröße geltende Alleinverdiener-Familie ab.

Der dbb-hamburg lehnt die Einführung des neuen Berechnungsmodells (Zwei-Verdiener-Einkommen) ab, mit dem der Senat den vom Bundesverfassungsgericht geforderten 15%-Mindestabstand zur Grundsicherung erreichen will.

Der dbb-hamburg kritisiert in diesem Zusammenhang auch, dass dieser Besoldungsergänzungszuschlag nur auf Antrag der berechtigten Beamtinnen und Beamten gewährt wird. Damit wird die Verpflichtung des Dienstherrn eine amtsangemessene Alimentation zu leisten in ein Antragsverfahren seitens der Beamtinnen und Beamten umgedreht.

Zum Entwurf des Besoldungsstrukturgesetzes Thomas Treff (Vorsitzender des dbb-hamburg):

„Aus Sicht des dbb-hamburg hätte das Besoldungsstrukturgesetz jetzt die Chance geboten, die mehr als 7.000 beim Verwaltungsgericht Hamburg anhängigen Klagen auf amtsangemessene Besoldung und Versorgung überflüssig zu machen. Dazu hätte es unabhängig von der anstehenden Tarifrunde im TV-L im Herbst bereits jetzt einer linearen Besoldungs- und Versorgungsanpassung für alle Beamtinnen und Beamten und Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger bedurft, um die Verfassungsmäßigkeit der Besoldung und Versorgung wieder herzustellen und die Klagen „aus der Welt zu schaffen“.

Stattdessen legt der Senat einen Gesetzentwurf vor, der sich ausschließlich nur mit den beiden Parametern des Bundesverfassungsgerichts „Alimentation kinderreicher Familien und „Abstand der Besoldung zur Grundsicherung“ befasst.

Natürlich begrüßen wir die Erhöhung des familienbezogenen Kinderzuschlags. Wir kritisieren allerdings, dass der Senat im Zusammenhang mit dem Besoldungsergänzungszuschlag eine neue Berechnungssystematik mit dem sog. Zwei-Verdiener-Einkommen einführt, die bislang vom Bundesverfassungsgericht noch nicht rechtlich abgesegnet worden ist. Hier betritt der Senat rechtliches Neuland und sorgt ggfs. für neue Rechtsunsicherheit. Zudem gehen alleinerziehende Beamtinnen und Beamte weiter leer aus. Und wir schaffen jetzt ein neues aufwändiges bürokratisches Verfahren, wo wir doch gerade jetzt Bürokratieabbau brauchen.

 Der dbb-hamburg möchte die Themen „Besoldung und Versorgung in Hamburg“ nach dem jahrelang andauernden Rechtsstreit jetzt endlich im Sinne aller verbeamteten Kolleginnen und Kollegen abschließen. Dafür sollen sich die politisch Verantwortlichen in Hamburg mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes an einen Tisch setzen, um für eine vertretbare Lösung zu sorgen! 

Das sind wir unseren verbeamteten Kolleginnen und Kollegen schuldig, egal ob im aktiven Dienst, oder im Ruhestand. Und es wäre auch ein gutes Zeichen im Rahmen der Personalgewinnung, wenn wir diese Themen endlich zu den Akten legen können“.

Thomas Treff

Vorsitzender dbb-hamburg beamtenbund und tarifunion

V.i.S.d.P.  Thomas Treff, Mobil: 0152 034 783 68