Starke öffentliche Dienste für unser Hamburg

dbb hh-info 04/ 2022

„Sommerpausen-Informationen“

09. August 2022

Senat hat (endlich) das Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2022 beschlossen (siehe dazu auch dbb hh info 03/22):

Am 12.07.2022 -also genau einen Tag vor den Sommerferien in Hamburg- hat der Senat es geschafft das Gesetz der Bürgerschaft zur Entscheidung vorzulegen. Mit der 78 Seiten umfassenden Drucksache 22/8848 setzt sich der Senat insbesondere mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) auseinander und kommt letztendlich zu dem Schluss, dass es noch weiterer Gesetzgebungsverfahren bedarf, um die verbeamtete Kollegenschaft verfassungsgemäß bezahlen zu können.

 

Nun ist die Gesetzesvorlage Thema der nächsten (öffentlichen) Sitzung des Unterausschusses öffentlicher Dienst/ Personalwirtschaft der Bürgerschaft am 06.09.2022, 17.00 Uhr, im Rathaus. So nährt sich nun die Hoffnung, dass die Beamtinnen und Beamten noch im Jahre 2022 eine recht hohe finanzielle Zuwendung bekommen werden, um eine erneute mögliche Klagewelle der Beschäftigten abzuwenden.

 

Der dbb hamburg wird weiterhin sehr aufmerksam die nächsten notwendigen senatsseitigen Aktivitäten verfolgen.

 

Erneut schleppende Beihilfesachbearbeitung:

 

Beim dbb hamburg häufen sich (mal wieder) die Beschwerden über wochenlange Bearbeitungszeiten der Beihilfeanträge. Grund diesmal soll sein ein neues IT-Verfahren, das das alte „Permis -B-IT Verfahren“ ersetzen soll. Es wäre allseits von Vorteil gewesen, wenn die Beschäftigten darüber im Vorwege informiert worden wären. So hätte man die jetzige leidige Situation für alle verständlich machen können. Erst eine entsprechende Nachfrage seitens des dbb hamburg führte zur Klarstellung.

 

Wenn selbst die Einführung eines relativ „kleinen“ IT-Verfahrens die Verwaltung in Teilen (mal wieder) lahmlegt, dann ist große Sorgfalt bei der anstehenden Digitalisierung der Gesamtverwaltung angezeigt. Dem Grunde nach wollen die Beschäftigten im öffentlichen Dienst nur ihre Arbeit erledigen; dazu bedarf es dann aber auch einer adäquaten und gut funktionierenden technischen Ausstattung.

 

Moderne Raumkonzepte:

 

Bereits am 01.07.2022 trafen sich Vertreter/innen des dbb hamburg mit dem Personalamt zu einem ersten Meinungsaustausch in Fortsetzung der abgeschlossenen Vereinbarung nach § 93 HmbPersVG zum „Dienst an einem anderen Ort“. So wurde bereits in diesem Zusammenhang senatsseitig die Möglichkeit der modernen Raumkonzepte angesprochen, die nun zumindest mittelfristig umgesetzt werden sollen.

 

Neben dem bekannten Inhalt der Verringerung des Flächenbedarfs bei Neuanmietungen von 28 auf 24 qm und anderer quantitativer neuer Vorgaben haben die Vertreter der Finanzbehörde sehr deutlich gemacht hat, dass es bei der Bearbeitung dieses Themas in den Dienststellen und Behörden einen „Change-Prozess“ geben muss. Im Fokus der Diskussion stand auch, dass die neuen Raumkonzepte, sich an der zu erledigenden Aufgabe orientieren müssen. Dazu bedarf es nach Auffassung des dbb hamburg einer grundlegenden Nutzerbedarfsanalyse, um zu den richtigen Lösungen zu kommen.

 

Das Personalamt wird in den nächsten Wochen dazu erste Abstimmungen mit den Dienststellen über mögliche Inhalte vornehmen. Die Aufnahme erster offizieller Verhandlungen erwartet der dbb hamburg nicht vor September 2022.

 

gez. Rudolf Klüver