Mehr Licht als Schatten……..
Ein arbeitsintensives und „hart umkämpftes“ Wochenende liegt hinter den Verhandlungspartnern und es ist tatsächlich ein annehmbarer Kompromiss erzielt worden.
Lineare Erhöhung und Laufzeit:
· Ab 1. April 2021: 1,4%, mindestens 50 Euro; Erhöhung der Azubi-Vergütung um 25,00 €
· Ab 1. April 2022: 1,8%; Erhöhung der Azubi-Vergütung um weitere 25,00 €
· Laufzeit bis 31.12.2022
· Ab dem Jahr 2022 Erhöhung der Jahressonderzahlung für die kommunalen Beschäftigten in den Entgeltgruppen 1 bis 8 um bis zu 5 %
Corona-Sonderzahlung (wird nicht auf die prozentuale Erhöhung angerechnet):
· EG 1 – 8 =600,--€; EG 9a – 12 = 400,-- €; EG 13 – 15 = 300,-- €
· Azubis Kommunen = 225,-- €; Azubis Bund = 200,-- €
· Alle Beträge steuer – und sozialversicherungsfrei
· spätestens mit dem Dezember-Entgelt 2020
· Teilzeitbeschäftigte erhalten die Zahlung anteilig.
· Keine Anrechnung auf die prozentuale Erhöhung
Zulage für die Beschäftigten in den Pflege- und Betreuungseinrichtungen:
· Ab dem 1. März 2021 Zulage in Höhe von monatlich 25 Euro
· Keine Anrechnung auf die prozentuale Erhöhung
Ergebnis für den öffentlichen Gesundheitsdienst:
· Ab dem 1. März 2021 monatliche Funktionszulage in Höhe von 300,-- € Euro für Fachärzt*innen und Fachzahnärzt*innen im öffentlichen Gesundheitsdienst
· Stufe 6 (EG 15) der Entgelttabelle wird ab November 2020 geöffnet.
· Keine Anrechnung auf die prozentuale Erhöhung
· Anteilige Sonderprämie für neu eingestellte Beschäftigte (ab dem 01.03.2020)
Ost-West-Angleichung bei der Arbeitszeit:
· Schrittweise Reduzierung von derzeit 40 Std wöchentlich auf 39 Stunden.
Altersteilzeit:
Verlängerung bis 31.12.2022
Dies sind die so genannten „Essentials“ der Vereinbarung. Hinzu kommen noch detailliertere Kompromisse für einzelne Bereiche, die aber nicht nennenswert ins Gewicht fallen und außerordentlich kompliziert darzustellen wären. Natürlich sollte dieses Tarifergebnis auf die Bundesbeamten übertragen werden.
Der Vorstoß der Arbeitgeberseite, die Arbeitsvorgänge schlechthin neu zu definieren, konnte abgewendet werden, denn dieser Vorstoß hätte eine mögliche Neubewertung von Eingruppierungen mit dem Ziel der Herabstufung nach sich gezogen.
Alles in Einem: Gerade in Corona-Zeiten ist dieses Ergebnis durchaus positiv zu bewerten. Oder ganz einfach: Mehr war nicht drin…….
gez. Rudolf Klüver