Am 10.12.2023 konnte die TV-L-Tarifrunde 2023 abgeschlossen werden. Hier noch einmal die Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse für Hamburg!
Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie
Steuer- und sozialabgabenfreier Inflationsausgleich in Höhe von insgesamt 3.000 €: Frühestmögliche Auszahlung von 1.800 €. Für die Monate Januar 2024-Oktober 2024 monatlich 120 €.
Auszubildende, dual Studierende, Praktikantinnen und Praktikanten erhalten entsprechend frühestmöglich 1.000 € und für die Monate Januar 2024-Oktober 2024 50 € monatlich.
Entgelterhöhung
Beide Erhöhungsschritte müssen zusammen einen Mindestbetrag von insgesamt 340 € erreichen.
Für Auszubildende, dual Studierende, Praktikantinnen und Praktikanten erfolgt folgende Erhöhung:
Übernahme von Auszubildenden
Im Grundsatz unbefristete Übernahme von Nachwuchskräften, die ihre Prüfung mit befriedigend oder besser abschließen, sofern dienstlicher/betrieblicher Bedarf besteht und im Einzelfall nicht personenbedingte, verhaltensbedingte, betriebsbedingte oder gesetzliche Gründe entgegenstehen.
Neu in den TV-L eingeführt wird eine Zulage in Höhe von 143,92 € für alle Pflegerinnen und Pflegehelferinnen im Justiz- und Maßregelvollzug.
Damit wurde eine langjährige Forderung des dbb und des LVHS erfüllt.
Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst (in Hamburg speziell die Beschäftigten der sozialen Arbeit betroffen):
Zahlung dieser Zulagen im Sozial- und Erziehungsdienst ab dem 01.01.2024.
Darüber hinaus Anpassung (Verkürzung) der Stufenlaufzeiten an die Stufen der allgemeinen Entgelttabelle in der Entgeltgruppe S 9 zum 01.10.2024.
Für Studentische Beschäftigte werden erstmals Mindestentgelte festgeschrieben. Diese betragen:
Für Hamburg und Bremen wurde eine Gesprächszusage vereinbart, dass ab dem 01.Juli 2025 Gespräche mit den Gewerkschaften aufgenommen werden können, um auf der Landesebene über eine Zulage für Beschäftigte zu sprechen, die insbesondere bürgernahe Dienstleistungen wahrnehmen.
Dieses Angebot wird der dbb hamburg aufgreifen und zu gegebener Zeit entsprechende Gespräche mit dem Senat führen.
Entgeltumwandlung zum Fahrradleasing
Zum 01.Januar 2024 haben alle Tarifbeschäftigten, die unter den TV-L fallen einen Anspruch darauf, dass künftige Entgeltansprüche durch Entgeltumwandlung für das Fahrradleasing verwendet werden, sofern es im jeweiligen Land ein entsprechendes Angebot für die Beamtinnen und Beamten gibt. Da dieses in Hamburg der Fall ist, wird diese Möglichkeit ab 01.Januar 2024 somit für alle Tarifbeschäftigten bestehen, die unter den TV-L fallen.
Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 25 Monaten bis zum 31.10.2025.
Thomas Treff
Vorsitzender dbb-hamburg)