Die Verhandlungskommission des dbb hat in dieser und der vergangenen Woche Tarifverhandlungen mit der Geschäftsführung der Bodenverkehrsdienste am Flughafen Hamburg und dem Arbeitgeberverband AVH geführt. Thema war eine mögliche Verlängerung der sachgrundlos befristeten Arbeitsverträge im Bereich BVD. Die Verhandlungen sind nun gescheitert.
Gesetzliche Höchstdauer für Befristung erreicht
Hintergrund der Verhandlungen war, dass in den nächsten Monaten zahlreiche Arbeitsverträge auslaufen, die ohne Sachgrund befristet sind. Die Befristungen können wegen der Beschränkungen im Teilzeit- und Befristungsgesetz nicht verlängert werden. Das Gesetz begrenzt die Gesamtdauer sachgrundlos befristeter Arbeitsverträge auf zwei Jahre bei maximal dreimaliger Verlängerung in dieser Zeit. Eine unbefristete Weiterbeschäftigung erfolgt derzeit aufgrund der Krisensituation nicht.
Mindestanforderungen des dbb abgelehnt
Der dbb lehnt sachgrundlose Befristungen grundsätzlich ab. Dennoch waren wir bereit, über eine tarifvertragliche Ausweitung der Befristungsdauer für die derzeitige Notsituation zu verhandeln.
Unsere Bedingungen waren unter anderem:
- eine Garantie, dass die unbefristete Weiterbeschäftigung, die ohne die Krise erfolgt wäre, im Anschluss nachgeholt wird
- eine Verlängerung aller jetzt auslaufenden sachgrundlosen Befristungen, ohne dass der Arbeitgeber einseitig eine Auswahl trifft, welche Verträge verlängert werden sollen und welche nicht
Beides hat die Arbeitgeberseite abgelehnt. Unter diesen Umständen war die dbb Verhandlungskommission nicht bereit, von den Schutzregelungen im Teilzeit- und Befristungsgesetz abzuweichen, das die Dauer sachgrundloser Befristungen mit gutem Grund begrenzt. Das Ziel sollte immer die unbefristete Beschäftigung sein.
v.i.S.d.P. Ulrich Hohndorf