Der dbb hamburg ist vom Senat am 11.06.2024 im Rahmen des beamtenrechtlichen Beteiligungsverfahrens um Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung disziplinarrechtlicher Vorschriften gebeten worden. Der dbb hamburg wird dazu bis zum 19.07.2024 eine schriftliche Stellungnahme abgeben.
Mit dem Gesetzentwurf folgt Hamburg der neuen Gesetzgebung des Bundes im Bereich des Disziplinarrechts. Diesen Gesetzentwurf hatte seinerzeit der dbb gemeinsam mit seinen Mitgliedsgewerkschaften scharf kritisiert.
Zu den Inhalten:
Zukünftig sollen auch die schwersten Disziplinarmaßnahmen (Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, Zurückstufung und die Aberkennung des Ruhegehaltes) durch eine Disziplinarverfügung des Dienstherrn möglich sein. Die Entscheidungen über diese Maßnahmen waren bislang den Gerichten vorbehalten. Voraussetzung war dafür eine Erhebung der Disziplinarklage des Dienstherrn beim Verwaltungsgericht.
Mit der geplanten Änderung sollen zukünftig alle Disziplinarmaßnahmen durch Disziplinarverfügungen auf behördlicher Ebene ausgesprochen werden dürfen. Die Maßnahmen Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, Zurückstufung und die Aberkennung des Ruhegehaltes dürfen nur vom Personalamt „verhängt“ werden. Ein Widerspruchsverfahren ist nicht vorgesehen, Betroffene müssen gegen die Disziplinarverfügung vor dem Verwaltungsgericht klagen. Damit wird die Reihenfolge im Disziplinarverfahren und damit auch die Inanspruchnahme des Rechtsschutzes schlichtweg umgedreht.
Mit dem Gesetzentwurf soll aus unserer Sicht die Mitbestimmung eingeschränkt werden, da zukünftig gemäß § 88 (4) neu Hamburgisches Personalvertretungsgesetz nur noch ein Anhörungsrecht - jetzt allerdings für alle Disziplinarmaßnahmen - vorgesehen ist. Dieses schwächt den örtlichen Personalrat und seine Möglichkeit, die Interessen der Betroffenen wirksam zu vertreten.
Dazu Thomas Treff (Vorsitzender dbb hamburg beamtenbund und tarifunion):
„Dem dbb hamburg erschließt sich nicht, warum das Disziplinarrecht in Hamburg geändert werden soll. Nur weil der Bund sein Recht geändert hat, muss Hamburg da nicht zwangsläufig nachziehen, da auch die bisherigen Regelungen rechtskonform waren.
Wir sehen hier eine reine „Schaufensterpolitik“ zugunsten der Öffentlichkeit verbunden mit der Sorge, dass zukünftig harte Disziplinarmaßnahmen schneller auf der behördlichen Ebene bzw. vom Personalamt verhängt werden können. Trotz des nachgelagerten Rechtsschutzes sehen wir eine unnötige Verlagerung der Kräfteverhältnisse zu Lasten der Beamtinnen und Beamte. Wir werden dadurch auch keine beschleunigten Verfahren erzielen, nur weil sich die Reihenfolge der Verfahrensschritte verändert.
Warum gerade der rot-grüne Senat die Mitbestimmungsrechte der Personalräte im Bereich des Disziplinarrechts beschneiden will, ist für den dbb hamburg überhaupt nicht nachvollziehbar. Wir fordern, dass die bislang geltende Mitbestimmung bei allen Disziplinarmaßnahmen eingeführt wird, also auch bei der Entfernung aus dem Dienst und der Zurückstufung. Wir erwarten, dass die Regierungsfraktionen in der Bürgerschaft darauf achten, dass hier die Mitbestimmung nicht eingeschränkt, sondern ausgebaut wird. Schließlich fordern sie das an anderer Stelle immer wieder ein. Das muss also auch für den hamburgischen öffentlichen Dienst gelten.
Unsere Sorge ist zudem, dass in bestimmten politischen Konstellationen das neue Disziplinarrecht gegen unliebsame Beamtinnen und Beamten instrumentalisiert werden kann, die mit der Neuregelung einfacher aus dem Dienst entfernt werden können.
Daher wäre es insgesamt besser, wenn der Senat diesen Gesetzentwurf wieder zurückzieht.“
Mit den Details des Gesetzentwurfes wird sich der dbb hamburg jetzt in seinen zuständigen Gremien befassen und anschließend eine Stellungnahme abgeben. Darüber werden wir dann zu gegebener Zeit informieren.
Thomas Treff
(Vorsitzender dbb hamburg beamtenbund und tarifunion)