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Stellungnahmen zu beamtenrechtlichen Beteiligungsverfahren gemäß § 93 Hamburgisches Beamtengesetz

Beamtenrechtliches Beteiligungsverfahren gemäß § 93 Hamburgisches Beamtengesetz zum Entwurf des Hamburgischen Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2024/2025 (HmbBVAnpG 2024/2025)

Das Personalamt der Freien und Hansestadt Hamburg hat den dbb hamburg mit Schreiben vom 30.04.2024 um eine Stellungname zum Entwurf eines Hamburgischen Gesetzes zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung 2024/2025 und zur Änderung weiterer dienstrechtlichen Regelungen gebeten. Der dbb hamburg ist dieser Bitte mit der Stellungnahme vom 27.05.2024 gerne nachgekommen.

Der dbb hamburg begrüßt, dass der Senat mit dem vorgelegten Entwurf des HmbBesVAnpG2024/2025 die Tarifeinigung zwischen den Gewerkschaften und der TdL vom 09.12.2023 auf den Bereich der Beamtinnen und Beamten überträgt, die unter die Regelungen des Hamburgischen Besoldungsgesetzes, bzw. des Hamburgischen Versorgungsgesetzes fallen.

Die Anwärterbezüge übertreffen das Ergebnis der Tarifeinigung sogar minimal.

Die geplanten Erhöhungen der Grundgehälter zum 01.11.2024 mit einem Sockelbetrag in Höhe von 200 € und zum 01.02.2025 mit einer linearen Erhöhung in Höhe von 5,5% werden dabei 1:1 übertragen.

Ebenso erfolgt eine lineare Erhöhung der weiteren dynamischen Entgeltbestandteile zum 01.11.2024 in Höhe von 4,76 %.

Weiter erfolgt mit dem Gesetzentwurf auch eine Reihe von Zulagen in den Vollzugsdiensten, deren letzte Erhöhungen im Jahre 1999 erfolgt sind.

Allerdings sehen wir noch einen Handlungsbedarf was den Zeitpunkt der Erhöhungen angeht, deren Dynamisierung und die Ruhegehaltfähigkeit von Zulagen.

Positiv sehen wir an, dass mit dem vorgelegten Gesetzentwurf auch die Versorgung der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger – entsprechend des individuellen Ruhegehaltsatzes – angepasst wird.

Wie in den Stellungnahmen zu zurückliegenden Besoldungs-/Versorgungsanpassungsgesetzen und zum Besoldungsstrukturgesetz ausgeführt, sieht der dbb hamburg die Besoldung und Versorgung trotz der geplanten Regelungen im vorgelegten Gesetzentwurf für die Besoldungs- und Versorgungsanpassung 2024/2025 nach wie vor noch nicht als amtsangemessen an. Die Begründung ergibt sich aus der Stellungnahme des dbb hamburg.

Der dbb hamburg sieht deshalb nach wie vor eine rechtssichere Lösung z.B. in einer zusätzlichen linearen Anpassung der Besoldung und Versorgung über alle Besoldungsgruppen hinweg, unabhängig von der jetzt vorgesehenen Übertragung des Tarifergebnisses auf die Besoldung.

Insofern fordert der dbb hamburg den Senat erneut auf, mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften in einen Dialog einzutreten, um wieder einen verfassungsmäßigen Zustand bei der Besoldung und Versorgung sowie Rechtsfrieden herzustellen.

Hier die vollständige  Stellungnahme