Starke öffentliche Dienste für unser Hamburg

Info dbb-hamburg Nr. 19/25

Bundestarifkommission des dbb stimmt für Annahme des Schlichterspruchs TVöD/TV-AVH 2025

07. April 2025

Die Bundestarifkommission des dbb hat am 05.04.2025 ausführlich die Schlichtungsempfehlung vom 28.03.2025 für den TVöD beraten.

 

Nach intensiver Diskussion hat die Bundestarifkommission die Schlichtungsempfehlung angenommen. Die Schlichtungsempfehlung ist auch Grundlage für den TV-AVH. 

Die Schlichtungsempfehlung hat folgende wesentliche Inhalte:

Lineare Entgelterhöhungen

-          Zum 1. April 2025: +3 % – mindestens jedoch 110 € monatlich
Tarifliche Zulagen steigen um 3,11 %
-          Zum 1. Mai 2026: +2,8 %
Tarifliche Zulagen steigen um 2,8 %

-          Für Auszubildende:
-          Ab 1. April 2025: +75 €
-          Ab 1. Mai 2026: +75 €

Zusätzlich: Übernahmezusage bei bestandener Abschlussprüfung mit mindestens „Befriedigend“

Erhöhung der Schichtzulagen (ab 1. Juli 2025)

-          Wechselschichtzulage von 105 € auf 200 €
(im Bereich der Krankenhäuser, Pflege- und Betreuungseinrichtungen auf 250,- €)
-          Schichtzulage von 40 € auf 100 €

Sonderzuwendung (ehemals Weihnachtsgeld)

Beim Bund:
-          EG 1 bis EG 9a: 95 %
-          EG 9b bis EG 12: 90 %
-          EG 13 bis EG 15: 75 %

Bei Kommunen und AVH:
-          EG 1 bis EG15: 85%

Arbeitszeit & Freizeit
-          Ab Januar 2027 ein zusätzlicher Urlaubstag
-          Wahlmodell: Umwandlung von Teilen der Jahressonderzahlung in bis zu drei zusätzlichen freien Tagen

Rettungsdienst
Reduzierung der Wochenarbeitszeit:
Ab 1. Januar 2026: 46 Stunden/Woche
Ab 1. Januar 2027: 44 Stunden/Woche
(Bisher: 48 Stunden/Woche)

Gleitzeit
Die Regelungen zur Gleitzeit sollen zukünftig genauer gefasst werden. Arbeitgeber und Beschäftigte sollen gemeinsam darauf hinwirken, dass Gleitzeitkonten in den vereinbarten Grenzen bleiben. Es soll frühzeitig von der Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, Überstunden anzuordnen. Wenn ein Langzeitkonto eingerichtet ist, soll auch eine Übertragung von Plusstunden auf dieses Konto erfolgen können.

Freiwillige Verlängerung der Arbeitszeit mit Zulagen
Beschäftigte und Arbeitgeber können – für beide Seiten freiwillig – vereinbaren, dass ab dem Jahr 2026 die wöchentliche Arbeitszeit auf bis zu 42 Stunden erhöht werden kann. Das kann für einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten vereinbart werden. Die Vereinbarung kann aus wichtigem Grund mit Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Beschäftigten erhalten dann das entsprechend erhöhte Entgelt, entsprechend erhöhte sonstige Entgeltbestandteile und einen Zuschlag für jede Erhöhungsstunde. Der Zuschlag beträgt:

 - in den Entgeltgruppen 1 bis 9b: 25 %
- in den Entgeltgruppen 9c bis 15:  10 %
(des Tabellenentgelts der Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe)

Angleichung Ost/West
Ein wichtiger Schritt konnte nur beim Bund erreicht werden: die Angleichung der Arbeitsbedingungen in Ost und West. Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeber (VKA) verweigert weiterhin eine Angleichung – auch nach 35 Jahren.

Laufzeit
Die Laufzeit des Tarifvertrags beträgt 27 Monate – bis zum 31. März 2027

 

Bewertung der Annahme der Schlichtungsempfehlung
Die Annahme der Schlichtungsempfehlung durch die Bundestarifkommission des dbb, stellt einen bedeutenden Schritt in den aktuellen Tarifverhandlungen dar, so Thomas Treff, Vorsitzender des dbb hamburg, und Michael Adomat, stellvertretender Vorsitzender des dbb hamburg und Vorsitzender der Landestarifkommission.

Die Bundestarifkommission hat diesen Abschluss als eine große Herausforderung für die Kompromissfähigkeit der Gewerkschaften gesehen. Dennoch ist es gelungen, ein Ergebnis zu erzielen, das nicht nur lineare Entgelterhöhungen beinhaltet, sondern auch soziale Komponenten berücksichtigt und strukturelle Verbesserungen bringt. Insbesondere die Anpassungen bei der Jahressonderzahlung und die Erhöhungen der Schicht- und Wechselschichtzuschläge sind positiv hervorzuheben. Ein weiterer Fortschritt ist der erste Schritt hin zu mehr Zeitsouveränität sowie ein zusätzlicher Urlaubstag ab dem 1. Januar 2027.

Obwohl dieser Abschluss unter den aktuellen weltpolitischen Unsicherheiten keine überschwängliche Freude auslöst, ist er dennoch ein solides Ergebnis. Insbesondere im Vergleich zu anderen Branchen, wie der Metallindustrie oder der Deutschen Post, wurde eine neue Benchmark gesetzt, der den öffentlichen Dienst stärkt.

Ein Kritikpunkt bleibt jedoch das Scheitern des Wiedereinstiegs in die Altersteilzeit. Hier bleibt es eine zentrale Aufgabe der Gewerkschaften, in zukünftigen Verhandlungen neue Anläufe zu unternehmen. Ebenso wird erwartet, dass der Abschluss des TVöD zeit- und inhaltsgleich auf die Beamtinnen und Beamten des Bundes übertragen wird. Eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit für Beamtinnen und Beamte des Bundes von 41 auf 39 Stunden muss ebenfalls zeitnah angegangen werden.

In der kommenden TV-L-Runde, die am 3. Dezember 2025 beginnt, wird ein Tarifabschluss angestrebt, der die bestehende Differenz zwischen TVöD und TV-L nicht weiter vergrößert. Andernfalls könnte die Attraktivität des hamburgischen öffentlichen Dienstes erheblich leiden.

Insgesamt zeigt der Tarifabschluss, dass trotz schwieriger Rahmenbedingungen spürbare Verbesserungen erreicht wurden. Dennoch gibt es weiterhin Herausforderungen, die in kommenden Verhandlungsrunden angegangen werden müssen.

Michael Adomat
Stellv. Vorsitzender dbb hamburg
Vorsitzender der Landestarifkommission

Thomas Treff
Vorsitzender dbb hamburg