Am 7. April 2026 wurden in der Hamburger Finanzbehörde die Redaktionsverhandlungen zur Hamburg-Zulage erfolgreich abgeschlossen. In dem intensiven Gespräch mit dem Personalamt ist es gelungen, den neuen Tarifvertrag in wesentlichen Punkten final abzustimmen.
Für den dbb hamburg ist klar: Diese Zulage ist kein Geschenk des Arbeitgebers, sondern das Ergebnis harter, konsequenter und durchsetzungsstarker Verhandlungsarbeit.
Klare Regelung für bürgernahe Tätigkeiten
Künftig erhalten Beschäftigte der Hamburger Verwaltung mit unmittelbarem Bürgerkontakt – sofern dieser nicht bereits anderweitig berücksichtigt ist – eine monatliche Zulage:
Zu den bürgernahen Bereichen zählen unter anderem:
dbb setzt sich durch: Keine ungerechten Ausschlüsse!
Ein zentraler Punkt für den dbb hamburg war eine klare und gerechte Auffangregelung. Für uns gilt: Ein Tarifvertrag darf keine willkürlichen Lücken enthalten.
Deshalb wurde durchgesetzt:
Auch Kolleginnen und Kollegen, die nicht ausdrücklich in den Anlagen aufgeführt sind, haben Anspruch auf die Zulage, wenn sie mindestens 50 % ihrer Arbeitszeit im direkten Bürgerkontakt tätig sind und dies entsprechend nachweisen können.
Gerade mit Blick auf die Vielzahl unterschiedlicher Tätigkeitsbereiche innerhalb der Freien und Hansestadt Hamburg war diese Regelung für uns von entscheidender Bedeutung – auch im Sinne eines zukunftsfesten Tarifvertrags.
Waffenträgerzulage: Klare Linie durchgesetzt
Für Angestellte im Polizeidienst konnte der dbb hamburg zusätzlich eine eigenständige Regelung durchsetzen:
Entscheidend ist hierbei:
Bereits die generelle Befugnis zum Führen einer Waffe oder eines Hilfsmittels der körperlichen Gewalt im Sinne des Waffenrechts ist ausreichend.
Auch hier hat der dbb hamburg eine klare, praxistaugliche und unbürokratische Lösung durchgesetzt.
Jetzt zählt die Umsetzung!
Das Personalamt hat zugesichert, die Auszahlung der Zulagen spätestens mit dem Gehalt für Juni 2026 anzustreben.
Für den dbb hamburg gilt jedoch ebenso deutlich:
Wir werden die Umsetzung eng begleiten und – sofern erforderlich – als Mitglied der paritätischen Kommission korrigierend eingreifen.
Die abschließende redaktionelle Ausarbeitung der Anlagen steht derzeit noch aus. Sobald diese final vorliegt, werden wir umfassend informieren.
Für Thomas Treff (Vorsitzender dbb hamburg beamtenbund und tarifunion) ist es jetzt wichtig, dass die Übertragung und die Zahlung der Zulage auch bei den entsprechend eingesetzten Beamtinnen und Beamten erfolgt.
„Wir begrüßen deshalb, dass die Bürgerschaft Ende März einen entsprechenden Beschluss gefasst hat, dass der Senat ersucht wird, den Tarifabschluss auch auf die Beamtinnen und Beamten zu übertragen. Dazu zählt aus unserer Sicht auch die sogenannte Zulage für bürgernahe Dienste“, so Thomas Treff abschließend.
Michael Adomat
(Stellvertretender Vorsitzender dbb-hamburg beamtenbund und tarifunion)