Unter dem etwas kryptischen Namen „Dienst an einem anderen Ort“ hat der dbb hamburg gestern mit dem Personalamt die entsprechende Vereinbarung unterzeichnet. Damit ist es quasi auf den letzten Drücker gelungen die bis zunächst zum 20.03.2022 arbeitgeberseitig geltende Home-Office-Verpflichtung nach einem Verhandlungsmarathon in eine Übereinkunft mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften zu überführen.
Außen vor bleibt bedauerlicherweise das pädagogische Personal an den Schulen, weil die BSB schlechthin über Monate „gemauert“ hat. Nun ist dort der Gesamtpersonalrat gefordert mit der Behördenleitung eine eigene Vereinbarung abzuschließen.
Die Frage, welche Maßnahmen mitbestimmungspflichtig sind oder nicht, ist eine Rechtsfrage, die unabhängig von dieser Vereinbarung zu klären ist. Dazu ist derzeit noch ein Gerichtsverfahren zur Ausgestaltung der alternierenden Telearbeit beim OVG Hamburg anhängig. Der Ausgang dieses Verfahrens ist nach Absprache mit dem Personalamt abzuwarten und dann entsprechend ggf. neu zu bewerten.
Für die in diesem Zusammenhang stehende Frage einer Etablierung neuer Raumkonzepte erklärte das Personalamt seine Bereitschaft, noch im ersten Halbjahr 2022 Gespräche mit den Spitzenorganisationen für eine weitere Vereinbarung nach § 93 HmbPersVG aufzunehmen.
Weitere bundesgesetzliche Regelungen zum Home-Office, die möglicherweise direkten Einfluss auf den öffentlichen Dienst in Hamburg haben könnten, werden ebenso neu zu bewerten sein, um dann ggf. diese Vereinbarung anzupassen. Die „Home-Office“-Vereinbarung wird in den nächsten Tagen auf unsere Internet-Seite eingestellt. Sie ist bereits dieser Info beigefügt. Der dbb hamburg bzw. das dbb Bildungswerk Hamburg wird dazu noch einige Informationsveranstaltungen anbieten. Auch ein mehrtägiges Seminar wird im Mai 2022 durchgeführt. Entsprechende Ausschreibung folgt.
Am gestrigen Tage wurden zwei weitere Vereinbarungen nach § 93 HmbPersVG unterzeichnet. Das vielfach auch durchaus negativ diskutierte Bewerbungsmanagementsystem geht nun in die Produktivphase. Mit dem Personalamt wurde hinsichtlich der noch bestehenden „Unwegbarkeiten“ vereinbart, dass weitere Klärungsgespräche folgen werden. Ein weiteres neues IT-Verfahren mit dem gewöhnungsbedürftigen Namen "Kommweb Beteiligungsmanagement“ kommt „lediglich“ bei den öffentlichen Unternehmen der Stadt Hamburg zum Einsatz. Die Vereinbarung verfolgt das Ziel, „durch ein zukunftsfähiges und IT-gestütztes Beteiligungsmanagement und unter Beibehaltung des (erweiterten) Verantwortungsmodells das Controlling der städtischen Unternehmen und der Unternehmensorgane durch den Senat und dessen Analysefähigkeit insbesondere im Hinblick auf die Wahrung der gesamtstädtischen Ziele und eine angemessene Risikosteuerung zu verbessern.“
Auch diese beiden Vereinbarungen werden in Kürze auf unserer Internetseite eingestellt.