Seit Ende 2011 streiten sich der dbb hamburg und die Stadt Hamburg auf Grund der damaligen Kürzung bzw. Streichung des so genannten Weihnachtgeldes mittels so genannter Musterklagen über die korrekte und verfassungsgemäße Bezahlung seiner Beamtinnen und Beamten und der Versorgungsempfänger (Pensionäre).
Nach jahrelanger Prozessführung hat das Verwaltungsgericht Hamburg in der mündlichen Verhandlung am 29.09.2020 entschieden, diese Musterklagen des dbb hamburg (und weitere 3 Einzelklagen) dem Bundesverfassungsgericht zur endgültigen Entscheidung über eine mögliche Verfassungswidrigkeit der Bezahlung der Beamtinnen und Beamten in Hamburg vorzulegen (Az. VG Hamburg 20 K 7506/17 und 20 K 7517/17).
Kaum war diese Entscheidung gefallen, so versuchte der Senat eine Vollbremsung und behauptet nunmehr, dass sich die so genannte Gleichbehandlungszusage im Jahre 2011 (die Beamten bräuchten keinen Widerspruch einzulegen, weil -wenn der dbb hamburg gewinnen sollte- das entsprechende Urteil auf alle verbeamteten Kolleginnen und Kollegen anzuwenden ist) nur auf die Jahre 2011 und 2012 beziehen würde; nicht etwa auf die Folgejahre.
Dazu hat das Personalamt der Stadt Hamburg -offenbar auf politischen Druck- in die Bezügemitteilungen für Dezember 2020 einen „wichtigen Hinweis“ bezüglich dieser Formalie aufgenommen und die Ansprüche der Beamtinnen und Beamten ab dem Haushaltsjahr 2013 negiert.
„Das ist zum einen ein eklatanter politischer Wortbruch; das Vertrauensverhältnis zu dem Senat ist -gelinde gesagt- gestört und zum anderen gibt der Senat damit quasi zu, dass die Bezahlung der Beamten zumindest in 2011 und 2012 verfassungswidrig war und auch noch immer ist, denn das VG Hamburg sieht alle entsprechenden Besoldungsgesetze seit 2011 als verfassungswidrig an,“ so dbb Landeschef Rudolf Klüver.
Der dbb hamburg hatte daraufhin die gesamte verbeamtete Kollegenschaft noch im Dezember 2020 aufgefordert entsprechend Widerspruch gegen eben diese Bezügemitteilung einzulegen, um die möglichen Ansprüche ab dem Jahre 2013 bzw. ab dem Jahre 2020 zu wahren.
Mit Drucksache 22/2846 vom 22.01.2021 hat die CDU nun nach dem entsprechenden Sachstand der eingegangenen Widersprüche gefragt. Nach Angaben des Senats liegen nun zumindest 22.500 (!) Widersprüche der Beamtinnen und Beamten vor; die Erfassung konnte noch nicht in allen Behörden und Ämtern abgeschlossen werden.
„Das beweist eine hohe Unzufriedenheit von gut 50% der verbeamteten Kolleginnen und Kollegen, die sich in diesen Widersprüchen widerspiegelt. Wenn der Senat nicht einlenkt, steht dem VG Hamburg eine wahre Flut von Einzelklagen ins Haus. Auch der Deutsche Richterbund hat seiner Kollegenschaft im Dezember 2020 nahegelegt, entsprechend Widerspruch einzulegen; diese Zahlen dürften in der Gesamtzahl der Widersprüche eingegangen sein,“ so Klüver.
Der dbb hamburg hat den Bürgermeister schriftlich aufgefordert, unverzüglich Gespräche zur Befriedung der ohnehin schon schwierigen Situation aufzunehmen. Eine Rückantwort steht noch aus.
„Gerade in „Corona-Zeiten“ und großflächiger Kurzarbeit ist dies für viele Bürgerinnen und Bürger wenig nachvollziehbar, aber bei einem so eklatanten Wortbruch der politischen Entscheidungsträger können wir gar nicht anders; zudem hat der öffentliche Dienst in Hamburg auch in der aktuellen Krisen-Situation wieder einmal seine absolute Funktionsfähigkeit unter Beweis gestellt,“ so Klüver abschließend.
Hamburg, den 25.01.2021
V.i.S.d.P. Rudolf Klüver, Mobil: 0151 46502803