Das Hamburger Abendblatt hat heute berichtet, dass der Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg gefordert hat, die besondere Altersgrenze bei Polizei, Feuerwehr und Justizvollzug anzuheben, um den Personalhaushalt der Freien und Hansestadt Hamburg noch stärker zu konsolidieren, als es der Senat bislang sowieso schon plant.
Der dbb hamburg lehnt dieses zusätzliche Sonderopfer dieser Berufsgruppen des hamburgischen öffentlichen Dienstes mit Nachdruck ab.
Dazu Thomas Treff (Vorsitzender des dbb hamburg beamtenbund und tarifunion): „Wenn sich der Rechnungshof schon in seiner Begründung auf die anderen Bundesländer bezieht, dann sollte er es konsequenterweise auch bei der Besoldung und Versorgung tun. Denn hier fällt der öffentliche Dienst in Hamburg immer weiter im Ranking zurück und auch der Rechnungshof sollte ein Interesse an der Funktionsfähigkeit des hamburgischen öffentlichen Dienstes haben. Gerade jetzt diesen Kolleginnen und Kollegen im Vollzugsdienst nach der zu befürchtenden Arbeitszeiterhöhung ein weiteres Sonderopfer zuzumuten, sieht der dbb hamburg sehr kritisch.
Die besondere Altersgrenze in den Vollzugsbereichen ist eine angemessene Ausgleichsmaßnahme dafür, dass in den Vollzugsdiensten häufig über Jahrzehnte lang ein anstrengender Schichtdienst, nicht selten unter Einsatz der eigenen körperlichen Unversehrtheit geleistet wird. Das sind, bei allem Respekt, andere Arbeitsbedingungen als im Rechnungshof. Deshalb ist diese besondere Altersgrenze auch gerechtfertigt, insbesondere in Hamburg, wo die Vollzugskräfte besonderen Belastungen und Gefährdungen im Dienst ausgesetzt sind.
Wer im Vollzugsdienst zusätzlich sparen will, spielt mit der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Hamburg. Schon die jetzt vom Senat geplanten Einsparungen sind den Kolleginnen und Kollegen im Vollzugsbereich nicht mehr vermittelbar“, so Thomas Treff abschließend.
Thomas Treff
(Vorsitzender dbb hamburg beamtenbund und tarifunion)