Der Senat hat in seiner gestrigen Sitzung das Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2026-2028 beschlossen und den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften zur beamtenrechtlichen Beteiligung übersandt. Der dbb hamburg wird den Entwurf jetzt mit seinen betroffenen Fachgewerkschaften und den zuständigen Gremien beraten und dazu Stellung nehmen.
Nach erster Durchsicht steht aber bereits jetzt fest, dass der Entwurf aus Sicht des dbb hamburg bezogen auf die Herstellung der „Amtsangemessenen Alimentation“ völlig unzureichend ist.
Der Entwurf besteht aus zwei wesentlichen Teilen:
1) Übertragung des Tarifergebnisses mit der TdL aus dem Februar 2026:
Der Gesetzentwurf enthält die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnis mit der TdL aus dem Februar 2026.
Seit der Tarifeinigung mit der TdL im Februar 2026 hatte der dbb hamburg in vielen Gesprächen darauf gedrungen, dass das in Potsdam erzielte Ergebnis für den TV-L zeit- und inhaltsgleich auf die Beamtinnen und Beamten der FHH übertragen wird. Das wird mit diesem Gesetzentwurf umgesetzt.
Mit dem Gesetzentwurf erfolgt die Anhebung der Tabellenentgelte zum 01.04.2026 zum 2,8%, zum 01.03.2027 um 2,0% und zum 01.01.2028 um 1,0%.
Zudem werden die für die Tarifbeschäftigten in Potsdam vereinbarten Regelungen für die sogenannte „Hamburg-Zulage/Zulage für bürgernahe Dienste“ auf die Beamtinnen und Beamten übertragen, die in den entsprechenden Bereichen tätig sind.
2) Amtsangemessene Alimentation:
Zusätzlich enthält der Gesetzentwurf Regelungen, mit denen der Senat aus seiner Sicht die jüngste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur „amtsangemessenen Alimentation“ umsetzen will.
Dazu ist die Einführung einer jährlichen Sonderzahlung in Höhe von 27,5% eines durchschnittlichen Monatseinkommens ab Dezember 2026 vorgesehen, die Nachzahlung für 2025 beträgt einmalig 7,5% eines durchschnittlichen Monatseinkommens.
Diese jährliche Sonderzahlung soll nur an aktive Beamtinnen und Beamte gezählt werden. Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger gehen leer aus.
Zudem soll eine Nachzahlung für die Jahre 2011/2012 durch eine Einmalzahlung einer durchschnittlichen Monatsbesoldung (17,5% für 2011 und 30% für 2012) erfolgen. Auch hier erfolgt nur eine Zahlung an diejenigen, die in den Jahren 2011 und 2012 aktiv im Dienst waren.
Die Kinderzuschläge ab dem dritten Kind werden schrittweise reduziert und der sogenannte Besoldungsergänzungszuschuss wird abgeschafft.
Position des dbb hamburg zum Gesetzentwurf:
Der dbb hamburg begrüßt die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung der Tarifeinigung von Potsdam auf die hamburgischen Beamtinnen und Beamten inklusive der Übernahme der sogenannten Hamburg-Zulage in den entsprechenden Bereichen.
Für die Herstellung einer amtsangemessenen Alimentation ist der Entwurf jedoch völlig unzureichend und bedeutet eine weitere herbe Enttäuschung für die Kolleginnen und Kollegen.
Wir kritisieren, dass der Senat bei der Berechnung der Mindestalimentation weiter am Partnereinkommen festhält, dass wir nach wie vor als verfassungswidrig ansehen. Dieses Instrument will der Senat jetzt sogar rückwirkend bis in das Jahr 2007 anwenden. Dafür bietet der Senat bei den (Nach-)Zahlungen nur Teillösungen für einige wenige Jahre an (2011-2012 und ab 2025). Aufgrund der Berücksichtigung des Partnereinkommens bis zurück ins Jahr 2007, sind dadurch die zu erwartenden Nachzahlungen sehr gering.
Die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger werden mit dem Gesetzentwurf strukturell von der Besoldung abgehängt, das Prinzip „Versorgung folgt Besoldung“ wird auf Dauer verlassen. Damit stellt der Senat ein tragendes beamtenrechtliches Grundprinzip in Frage und sendet das fatale Signal: Wer viele Jahre diesem Staat gedient hat, spielt im Ruhestand bei der Beseitigung verfassungswidriger Zustände nur noch eine Nebenrolle.
Dazu Thomas Treff (Vorsitzender dbb hamburg beamtenbund und tarifunion):
„Der dbb hamburg weist den vorgelegten Entwurf zur Herstellung einer amtsangemessenen Alimentation in Hamburg mit Nachdruck als unzureichend zurück. Dieser Entwurf ist nicht dazu geeignet, Rechtsfrieden und Rechtssicherheit herzustellen. Wir brauchen weiterhin ein Gesamtpaket, um die verfassungsmäßigen Ansprüche unserer Beamtinnen und Beamten in Hamburg zustande zu bringen. Und natürlich ist es nicht die Aufgabe der Gewerkschaften, sich Gedanken um eine Finanzierung zu machen, da der Senat seit mindestens 2010 Zeit hatte, um die Finanzierung eines verfassungsgemäßen Zustands sicherzustellen. Das ist nichts, was nicht schon seit Jahren bekannt war und kann deshalb auch nicht zu Lasten der betroffenen Kolleginnen und Kollegen gehen.
Wir hatten daraufgesetzt, dass mit diesem Gesetzentwurf das tief erschütterte Vertrauen unserer verbeamteten Kolleginnen und Kollegen endlich wiederhergestellt wird und wir einen klaren Schlussstrich unter dieses 15-jährige Kapitel “amtsangemessene Alimentation” ziehen können. Wieder einmal wurde diese Chance vertan.
Erneut legt der Senat nur einen Lösungsversuch vor, der deutlich unterhalb der klaren Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts bleibt. Statt Anerkennung für ihre Garantenfunktion für unseren demokratischen und sozialen Rechtsstaat in Hamburg zu erfahren, werden die Kolleginnen und Kollegen vom Senat zum wiederholten Male enttäuscht.
Gleichzeitig fallen wir mit diesem Kurs in der Wettbewerbsfähigkeit gegenüber anderen Ländern weiter zurück – mit allen Konsequenzen für die Gewinnung und Bindung qualifizierter Fachkräfte.
Wir fordern den Senat auf, jetzt endlich ernsthaft und auf Augenhöhe mit den Gewerkschaften an einer echten, verfassungsgemäßen Lösung zu arbeiten.
Sollte der Senat an diesem unzureichenden Kurs festhalten, wird unser Kampf um eine amtsangemessene Alimentation in Hamburg mit großer Entschlossenheit weitergehen!“
Thomas Treff
(Vorsitzender dbb-hamburg beamtenbund und tarifunion)