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dbb hh-info 16/2020

Senat brüskiert seine Beamtinnen und Beamten!

25. November 2020

Widerspruch gegen die Bezügemitteilung 12/ 2020 einlegen!

Auf Grund der Kürzung bzw. Streichung der Sonderzahlung in 2011 hatten sich Senat und der dbb   hamburg darauf geeinigt, dass der dbb hamburg so genannte Musterklagen führen wird und diese  Musterklagen dann für alle vergleichbaren Fallkonstellationen gegen sich gelten lässt.

Daraufhin haben eine Vielzahl von Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungempfänger entsprechende Widersprüche eingelegt. Diese sind dann ruhend gestellt worden und seitens des Senats wurde auf die Einrede der Verjährung verzichtet.

Zwischenzeitlich fand am 29.09.2020 vor dem VG Hamburg nach langen verbalen Auseinandersetzungen in den Klageschriften die mündliche Verhandlung für die Musterklagen  statt. Bei den besagten Musterklagen handelt es sich einmal um die Gesamtzahl der Versorgungsempfänger und im zweiten Musterverfahren um die Beamtinnen und Beamten der Bes. Gr. A 9.

Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seinen jüngsten Beschlüssen aus Mai 2020 (2 BvL 4/18 sowie 2 BvL6/17 u.a.) die verfassungsrechtlichen Vorgaben für eine amtsangemessene Alimentation nochmals konkretisiert; so könnte es sein, dass allein die Verletzung des sogenannten vierten Parameters (Abstand zur Grundsicherung) wegen der erheblichen Auswirkungen ausreicht, um eine „anfängliche“ Verfassungswidrigkeit der   Alimentation festzustellen.

Während der mdl. Verhandlung wurde recht schnell deutlich, dass das VG Hamburg eigene Berechnungen vorgenommen hat (auf Grundlage der Daten des dbb hamburg) und zu dem Ergebnis gekommen ist, dass in beiden Musterklagen seit 2011 die „erforderlichen“ drei von fünf Parametern in der ersten Prüfungsstufe „gerissen“ werden.           

Nunmehr hat das VG Hamburg mit einer „an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ einen Vorlagebeschluss an das BVerfG angekündigt, um vom BVerfG eine endgültige Entscheidung zur möglichen Verfassungswidrigkeit der Besoldung und Versorgung in Hamburg zu erhalten.

Jetzt macht der Senat eine Notbremsung und behauptet, dass sich die Gleichbehandlungszusage  und die damaligen Widersprüche nur auf die Jahre 2011/ 2012 bezögen. Die Kläger des dbb hamburg hatten in ihren beiden Musterklagen jedoch im Vorwege die Widersprüche so ausformuliert, dass es sich dabei nicht nur um die Jahre 2011/ 2012 handelt, sondern ab 2011 geltend auch für die Folgejahre…ohne Begrenzung. Dies will nun auf einmal der Senat nicht mehr gelten lassen und wird in die Bezügemitteilungen für Dezember 2020 einen „wichtigen Hinweis" bezüglich dieser Formalie aufnehmen und die Ansprüche der Beamtinnen und Beamten ab dem Haushaltsjahr 2013 negieren.

Der dbb hamburg ist höchst verärgert über diese vom Senat eilig herbeigeführte Kehrtwendung und sieht darin einen klaren politischen Wortbruch, der seinesgleichen sucht. Damit gesteht der Senat quasi seine Niederlage vor dem VG Hamburg ein und versucht nun mit allen Mitteln größere finanzielle Nachzahlungen an die verbeamtete Kollegenschaft zu verhindern. Schon jetzt stehen allein für die möglichen Nachzahlungen für 2011 und 2012 eine Summe von 300 Millionen Euro und mehr im Raum. 

Der dbb hamburg wird in den laufenden Musterklagen dies ebenso nochmals thematisieren und entsprechend das VG Hamburg von dieser unlauteren Vorgehensweise des Senats informieren.

Da wir derzeit noch nicht wissen, wann und in welcher Form der Vorlagebeschluss des VG Hamburg an das BVerfG ergehen wird, müssen alle Beamtinnen und Beamte sowie die Versorgungsempfänger der FHH sicherheitshalber noch im Haushaltsjahr 2020 ihre Ansprüche geltend machen und entsprechend Widerspruch einlegen.

Es sind dieser Info zwei Musterwidersprüche beigefügt. Musterwiderspruch I ist anzuwenden von den Beamten, die bereits vor dem 01.01.2011 bzw. bis zum 31.12.2012  eingestellt wurden, Musterwiderspruch II ist für die nach dem 31.12.2012 eingestellten Beamten zu verwenden.                      

Weitere Info´s folgen in Kürze

gez. Rudolf Klüver        

Musterwiderspruch 2020

Musterwiderspruch Beamte ab 2013