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Info dbb-hamburg Nr. 18/25

Tarifrunde TVöD/TV-AVH: Die Eckdaten des Schlichterspruchs

29. März 2025

Nach intensiven Verhandlungen und dem Ausrufen der Schlichtung durch Bundesinnenministerin Nancy Faeser liegt nun der Schlichterspruch vor. Der ehemalige hessische Ministerpräsident Roland Koch hat heute die Ergebnisse vorgelegt.

Wir möchten Euch hier die wichtigsten Punkte im Überblick vorstellen:

Lineare Entgelterhöhungen

-            Zum 1. April 2025: +3 % – mindestens jedoch 110 € monatlich

-            Zum 1. Mai 2026: +2,8 % – mindestens jedoch 75 € monatlich

Für Auszubildende:

-            Ab 1. April 2025: +75 €

-            Ab 1. Mai 2026: +75 €

Zusätzlich: Übernahmezusage bei bestandener Abschlussprüfung mit mindestens „Befriedigend“

Erhöhung der Schichtzulagen (ab 1. Juli 2025)

-            Wechselschichtzulage von 105 € auf 200 €
(im Bereich der Krankenhäuser, Pflege- und Betreuungseinrichtungen auf 250,- €)

-            Schichtzulage von 40 € auf 100 €

Sonderzuwendung (ehemals Weihnachtsgeld)

Beim Bund:

-            EG 1 bis EG 9a: 95 %

-            EG 9b bis EG 12: 90 %

-            EG 13 bis EG 15: 75 %

Bei Kommunen:

-            EG 1 bis EG15: 85 %

Arbeitszeit & Freizeit

-            Ab Januar 2027 ein zusätzlicher Urlaubstag

-            Wahlmodell: Umwandlung von Teilen der Jahressonderzahlung in bis zu drei zusätzlichen freien Tagen

Rettungsdienst
Reduzierung der Wochenarbeitszeit:

-            Ab 1. Januar 2026: 46 Stunden/Woche
Ab 1. Januar 2027: 44 Stunden/Woche
(Bisher: 48 Stunden/Woche)

Gleitzeit

Die Regelungen zur Gleitzeit sollen zukünftig genauer gefasst werden. Arbeitgeber und Beschäftigte sollen gemeinsam darauf hinwirken, dass Gleitzeitkonten in den vereinbarten Grenzen bleiben. Es soll frühzeitig von der Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, Überstunden anzuordnen. Wenn ein Langzeitkonto eingerichtet ist, soll auch eine Übertragung von Plusstunden auf dieses Konto erfolgen können.

Freiwillige Verlängerung der Arbeitszeit mit Zulagen

Beschäftigte und Arbeitgeber können – für beide Seiten freiwillig – vereinbaren, dass ab dem Jahr 2026 die wöchentliche Arbeitszeit auf bis zu 42 Stunden erhöht wird. Das kann für einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten vereinbart werden. Die Vereinbarung kann aus wichtigem Grund mit Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Beschäftigten erhalten dann das entsprechend erhöhte Entgelt, entsprechend erhöhte sonstige Entgeltbestandteile und einen Zuschlag für jede Erhöhungsstunde. Der Zuschlag beträgt:

          - in den Entgeltgruppen 1 bis 9b: 25 %

          - in den Entgeltgruppen 9c bis 15: 10 % des Tabellenentgelts der Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe

Angleichung Ost/West

Ein wichtiger Schritt konnte nur beim Bund erreicht werden: die Angleichung der Arbeitsbedingungen in Ost und West. Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeber (VKA) verweigert weiterhin eine Angleichung – auch nach 35 Jahren.

Laufzeit

Die Laufzeit des Tarifvertrags beträgt 27 Monate – bis zum 31. März 2027

 

Wie geht’s weiter?

Nach dem Abschluss des Schlichtungsverfahrens wird die dbb Bundestarifkommission am 5. April 2025 in Potsdam darüber entscheiden, ob aus dem Schlichterspruch ein Tarifvertrag wird.

Wir halten Euch selbstverständlich auf dem Laufenden!

Thomas Treff     

(Vorsitzender dbb hamburg beamtenbund und tarifunion )                                                                     

Michael Adomat   

(stellv. Vorsitzender dbb hamburg beamtenbund und tarifunion sowie Vorsitzender  der Landestarifkommission dbb hamburg)