dbb-hamburg-Info Nr. 18/2026

TARIFVERHANDLUNGEN GESCHEITERT - Arbeitgeber verweigern faire Löhne für die Mitarbeitenden der Hamburger Stadtteilreinigung GmbH (STR)

08. Juli 2026

Nach über sechs Wochen Bedenkzeit hatte die Verhandlungskommission des dbb hamburg und der komba hamburg die berechtigte Hoffnung, dass sich die Arbeitgeberseite am 7. Juli 2026 endlich bewegen würde. Schließlich war der neue, von der Gebäudereinigungsbranche unabhängige Manteltarifvertrag bereits Mitte Mai 2026 mit der Arbeitsrechtlichen Vereinigung Hamburg (AVH) grundsätzlich geeint worden.

Diese Hoffnung wurde jedoch nach nicht einmal 10 Minuten Nettoverhandlungszeit zerstört.

Die Arbeitgeberseite machte unmissverständlich deutlich, dass sie nicht bereit sei, sich auch nur einen Schritt aus dem Bereich des gesetzlichen Mindestlohns zu entfernen. Statt ein ernsthaftes Tarifangebot vorzulegen, versuchte sie mit einem aus unserer Sicht durchschaubaren Rechenmodell den Eindruck zu vermitteln, die Beschäftigten würden bereits heute mindestens 1,80 Euro pro Stunde über dem gesetzlichen Mindestlohn verdienen.

Wer nun glaubt, die Arbeitgeber hätten den Beschäftigten tatsächlich 1,80 Euro mehr Stundenlohn angeboten, irrt gewaltig. Diese angeblichen 1,80 Euro existieren ausschließlich auf dem Papier.

Nach Auffassung der Verhandlungskommission hält diese Darstellung einer Überprüfung jedoch nicht stand. In die Berechnung der Arbeitgeber seien unter anderem das bereits tarifvertraglich in Aussicht gestellte Weihnachtsgeld von bis zu 800 Euro, sowie das Urlaubsgeld von durchschnittlich 700 Euro sowie eine mögliche betriebliche Altersversorgung mit einbezogen worden. Leistungen, die letztlich nicht garantiert, ausgehandelt oder eingeführt seien, könnten nach unserer Auffassung nicht dazu dienen, den tatsächlichen Stundenlohn künstlich anzuheben.

Nach unserer Berechnung ergibt dieses Rechenmodell jedoch lediglich ein Plus von 73 Cent bzw. 80 Cent pro Arbeitsstunde. Das ist aus unserer Sicht keine seriöse Tarifpolitik, sondern der Versuch, ein unzureichendes Angebot besser aussehen zu lassen, als es tatsächlich ist.

Besonders erschütternd ist dabei, dass eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Stadtreinigung Hamburg und damit mittelbar ein Unternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg ihre Beschäftigten dauerhaft im Bereich des gesetzlichen Mindestlohns halten möchte – dies wurde von Arbeitgeberseite während der Verhandlungen auch so formuliert und vorgetragen.

Wer Tag für Tag für Sauberkeit, Ordnung und Lebensqualität in Hamburg sorgt, verdient mehr als den gesetzlichen Mindeststandard. Gute Arbeit darf nicht mit dem Mindestmaß entlohnt werden.

Michael Adomat, Verhandlungsführer des dbb hamburg, erklärt dazu:
„Ich bin maßlos enttäuscht über das Verhalten der Arbeitgeber. Der gesetzliche Mindestlohn darf niemals der Maßstab für tarifgebundene Beschäftigte im öffentlichen Umfeld sein. Hier geht es nicht um 'Human Resources', sondern um Kolleginnen und Kollegen, die jeden Tag schwere körperliche Arbeit leisten, ihre Miete bezahlen und ihre Familien ernähren müssen. Wenn Beschäftigte trotz tarifgebundener Vollzeitarbeit anschließend Wohngeld oder andere staatliche Leistungen beantragen müssen, um ihren Lebensunterhalt sichern zu können, dann läuft etwas grundsätzlich falsch. Das kann und darf nicht der Anspruch eines öffentlichen Arbeitgebers sein.“

Vor diesem Hintergrund hat die Verhandlungskommission des dbb hamburg und der komba hamburg die Tarifverhandlungen heute abgebrochen. Gleichzeitig wird der Landestarifkommission des dbb hamburg empfohlen, die Urabstimmung einzuleiten und die Vorbereitung eines unbefristeten Arbeitskampfes zu beschließen.

Bereits in den kommenden Tagen wird die komba hamburg ihre Mitglieder bei der Hamburger Stadtteilreinigung GmbH (STR) zur Urabstimmung aufrufen.

Unsere Botschaft ist eindeutig:

Wer Respekt fordert, muss Respekt zeigen.

Wer den gesetzlichen Mindestlohn zum Maßstab seiner Tarifpolitik macht, darf sich über den Widerstand der Beschäftigten nicht wundern.

Jetzt ist der Moment gekommen, zusammenzustehen, mitzuentscheiden und gemeinsam den notwendigen Druck aufzubauen. Nur ein starkes Votum der Beschäftigten wird die Arbeitgeberseite zum Umdenken bewegen.

Denn eines ist klar: Faire Arbeit verdient faire Bezahlung – nicht Mindestlohn als tarifpolitische Obergrenze!

Michael Adomat

Stellvertretender Vorsitzender dbb hamburg und Vorsitzender der Landestarifkommission des dbb hamburg