Mit der am 27.07.2026 erfolgten Unterzeichnung des Tarifvertrages zur Hamburg-Zulage haben der dbb hamburg, ver.di und die Freie und Hansestadt Hamburg einen wichtigen Meilenstein für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes erreicht.
Der Tarifvertrag setzt die bereits im vergangenen Jahr erzielte Grundsatzeinigung um und bringt für viele tausend Beschäftigte spürbare finanzielle Verbesserungen. Die Hamburg-Zulage wird rückwirkend zum 1. Februar 2026 gezahlt und würdigt die tägliche Arbeit der Kolleginnen und Kollegen, die sich mit großem Engagement für die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt einsetzen.
Besonders erfreulich ist, dass es gelungen ist, den Kreis der Anspruchsberechtigten gegenüber den ursprünglichen Planungen deutlich zu erweitern. Hiervon profitieren zahlreiche Beschäftigte in unterschiedlichen Ämtern und Behörden.
Ein besonderer Erfolg der Tarifverhandlungen ist zudem die Einführung einer Waffenträgerzulage für die Angestellten im Polizeidienst (AiP). Damit wird erstmals tariflich anerkannt, dass auch diese Kolleginnen und Kollegen aufgrund ihrer besonderen Aufgaben und Verantwortung einen Anspruch auf diese Zulage erhalten. Für den dbb hamburg war dies ein wichtiges Anliegen, das wir mit Nachdruck verfolgt haben.
Der stellvertretende Landesbundvorsitzende des dbb hamburg und Vorsitzende der Landestarifkommission, Michael Adomat, erklärt:
„Mit diesem Tarifvertrag ist uns ein wichtiger Schritt gelungen. Viele Kolleginnen und Kollegen erhalten künftig eine finanzielle Anerkennung für ihre verantwortungsvolle Arbeit. Besonders freut mich, dass wir den Kreis der Berechtigten erweitern und erstmals für die Angestellten im Polizeidienst eine Waffenträgerzulage durchsetzen konnten. Das war längst überfällig.
Dennoch gilt für mich: Ich freue mich über den Spatz in der Hand und schaue nicht der Taube auf dem Dach hinterher. Dieser Tarifvertrag ist ein wichtiger erster Schritt und kein Schlusspunkt. Unser Ziel bleibt es, in den kommenden Tarifverhandlungen diesen Vertrag weiter zu entwickeln und auszubauen.“
Mit der Unterzeichnung des Tarifvertrages ist nun der Weg für die Umsetzung frei.
Nach den Informationen des Personalamtes ist geplant, dass der Großteil der Anspruchsberechtigten tariflichen Kolleginnen und Kollegen, die Hamburg-Zulage einschließlich der rückwirkenden Nachzahlungen mit den August-Bezügen ausgezahlt bekommen sollen.
Für unsere beamteten Kolleginnen und Kollegen ist zunächst der Abschluss des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens erforderlich. Erst nach Inkrafttreten der entsprechenden gesetzlichen Regelungen kann die Hamburg-Zulage einschließlich der rückwirkenden Nachzahlungen ausgezahlt werden. Nach den Angaben von Finanzsenator Dr. Andreas Dressel wird derzeit davon ausgegangen, dass die Auszahlung voraussichtlich mit der Dezemberbesoldung erfolgen kann.
Der dbb hamburg wird die Umsetzung des Tarifvertrages sowie das anschließende Gesetzgebungsverfahren weiterhin eng begleiten. Gleichzeitig werden wir uns auch in Zukunft mit Nachdruck dafür einsetzen, den Kreis der Anspruchsberechtigten weiter zu vergrößern und die Leistungen der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes noch stärker tariflich anzuerkennen.
Für Thomas Treff (Vorsitzender dbb hamburg beamtenbund und tarifunion) ist es ein Erfolg, dass die Zahlung der Zulage auch an die entsprechend eingesetzten Beamtinnen und Beamten erfolgt.
„Wir begrüßen, dass im vorliegenden Gesetzentwurf für die Besoldung und Versorgung 2026-2028 die Zahlung der Hamburg-Zulage für die Kolleginnen und Kollegen, die in den entsprechenden Bereichen arbeiten, auch enthalten ist“.
Michael Adomat
(Stellvertretender Vorsitzender dbb-hamburg beamtenbund und tarifunion)