dbb hamburg Info 19/2026

Warnstreikaufruf: Tarifverhandlungen bei der Stadtteilreinigungsgesellschaft mbH gescheitert

13. Juli 2026

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Arbeitgeber blockieren eine Einigung bei den Entgelten. Darum erhöhen wir den Druck und streiken!

Wir fordern: Bezahlung nach den Entgelttabellen TV-AVH

Wer täglich dafür sorgt, dass öffentliche Toiletten sauber und hygienisch bleiben, Papierkörbe und Containerstandorte gereinigt werden, Graffiti und illegale Aufkleber verschwinden und öffentliche Einrichtungen gepflegt werden, hat mehr verdient als ein Festhalten am gesetzlichen Mindestlohn. Ob Mutter- oder Tochtergesellschaft. Wir fordern gleiches Geld für gleiche Arbeit. Darum fordern wir eine Bezahlung wie bei der Stadtreinigung Hamburg nach dem TV-AVH. 

Der dbb ruft alle Mitglieder der komba, die bei der Stadtteilreinigungsgesellschaft mbH beschäftigt sind, zu einem zweitägigen

                                   Warnstreik 

             am Dienstag, den 14. Juli 2026, und Mittwoch, den 15. Juli 2026 auf.

 

Zentrale Warnstreikkundgebung

Dienstag, 14. Juli 2026

Beginn: 12:00 Uhr

Ort: Brücke 4, St. Pauli Landungsbrücken, Hamburg

Mit Eurer Teilnahme setzt Ihr ein deutliches Zeichen für faire Arbeitsbedingungen und eine angemessene Bezahlung. Nur wenn wir geschlossen auftreten, können wir den notwendigen Druck aufbauen, damit die Arbeitgeber an den Verhandlungstisch zurückkehren und endlich ein ernsthaftes Angebot vorlegen.

Jetzt kommt es auf jede und jeden Einzelnen an!

Zeigt Solidarität, beteiligt Euch am Warnstreik und unterstützt unsere gemeinsame Forderung nach einem fairen Tarifvertrag. 

Jedes Mitglied hat das Recht, sich am Streik zu beteiligen. Streikerfassungslisten liegen bei Euren Gewerkschaftsvertretern aus. 

Hintergrund

Bereits seit Anfang des Jahres verhandeln der dbb hamburg und die komba gewerkschaft hamburg mit der Arbeitgeberseite über einen eigenständigen Tarifvertrag für die Beschäftigten der Stadtteilreinigungsgesellschaft mbH. Nachdem im Mai 2026 bereits viele Punkte geeint waren, bestand die berechtigte Hoffnung, auch bei den Entgelten zu einer fairen Lösung zu gelangen. Diese Hoffnung wurde jedoch enttäuscht. Die Arbeitgeberseite hält weiterhin an einer Vergütung im Bereich des gesetzlichen Mindestlohns fest und war nicht bereit, den Beschäftigten ein angemessenes, verhandlungsfähiges Tarifangebot zu unterbreiten. Die Tarifverhandlungen mussten daher zunächst für gescheitert erklärt werden.