Info dbb-hamburg Nr. 34/25

Weitere Informationen zur Tarifeinigung zum Tarifvertrag Zulage Bürgernahe Dienste

06. November 2025

Wie bereits der dbb hh Info 33/25 am 29.10.2025 zu entnehmen war, haben sich der dbb hamburg gemeinsam mit den anderen Tarifvertragsparteien und der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) nach langen, intensiven Verhandlungen in der Nacht zum 29.10.2025 auf einen neuen Tarifvertrag "Über die Zahlung von Zulagen für bürgernahe Dienste und eines Mobilitätszuschusses zum Deutschlandticket" geeinigt.

Aufgrund vieler Nachfragen möchte der dbb hamburg jetzt noch einen Überblick über die Bereiche geben, in denen die Zulage gezahlt wird.

Der Tarifvertrag enthält im Anhang eine Übersicht der Bereiche, bei denen die Tarifvertragsparteien davon ausgehen, dass dort „bürgernahe Dienste“ erbracht werden. Diese Bereiche erhalten die Zulage. Ausgenommen davon sind die jeweiligen Intendanzbereiche (Personal-, Haushalts-, Orga- und IT-Angelegenheiten) und Leitungskräfte ohne oder mit sehr geringem Bürgerkontakt in diesen Bereichen.

Die Aufstellung der Bereiche ist nicht abschließend und unterliegt dem Vorbehalt der noch durchzuführenden Radaktionsverhandlungen.

Bezirksämter

  • Bürgerservice – D2
  • Soziales, Jugend, Gesundheit (ohne SuE-Zulagenbezieherinnen und Zulagenbezieher) – D3
  • Wirtschaft, Bauen und Umwelt – D4: Fachamt Management des öffentlichen Raumes, Sportplatzwarte, Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt, Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt (Bauprüferinnen und Bauprüfer).

Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung

  • Schulsekretariate
  • Regionale Bildungs- und Beratungszentren (ohne SuE-Zulagenbezierinnen und Zulagenbezieher)
  • Therapeut*innen in pädagogisch-therapeutischen Teams
  • Kinder- und Jugendarbeit, Familieninterventionsteam, Amtsvormundschaften (ohne SuE-Zulagenbezieherinnen und Zulagenbezieher)
  • Hauswirtschaftskräfte im LEB

Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration

  • Öffentliche Rechtsauskunft
  • Versorgungsamt, Integrationsamt
  • Kinder- und Jugendarbeit, Familieninterventionsteam, Amtsvormundschaften (ohne SuE-Zulagenbezieherinnen und Zulagenbezieher)
  • Gesundheitsrecht/-berufe, CasaBlanca, Suchthilfe und -prävention, Zuwendungen (ohne SuE-Zulagenbezieherinnen und Zulagenbezieher)
  • Das Zentrum für Teilhabe wird nach der Gründung im Sinne der Tarifeinigung berücksichtigt.

Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation

  • Jobcenter – team.arbeit.hamburg

Behörde für Justiz- und Verbraucherschutz

  • Justiz-Kasse
  • Verbraucherschutz (V1 und V4)

Landesbetrieb Verkehr

  • Außendienst, Führerschein, Zulassung

Behörde für Finanzen und Bezirke

  • Hamburg Service
  • Kasse.Hamburg (Tresenpersonal)
  • Informations- und Annahmestelle der Hamburger Finanzämter

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

  • Kontrolleurinnen und Kontrolleure im Außendienst
  • Rangerinnen und Ranger

Institut für Hygiene und Umwelt

  • Kontrolleurinnen und Kontrolleure im Außendienst

Behörde für Inneres und Sport

  • Telefonzentrale der Polizei
  • Amt für Migration
  • Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter, Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten, Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter soweit diese keine anderweitige Zulage (Feuerwehrzulage) erhalten
  • Angestellte der Polizei im Sinne §5 Tarifvertrag (Waffenträgerinnen und Waffenträger)
  • Waffenbehörde

Weitere Bereiche:

  • Studierendensekretariate und Prüfungsämter an den Hochschulen und Universitäten der FHH
  • Hausmeisterinnen und Hausmeister/Schulhausmeisterinne und Schulhausmeister und Betriebsarbeiterinnen und Betriebsarbeiter
  • Pförtnerinnen und Pförtner, soweit diese keine anderweitige Zulage erhalten

Aus Sicht des dbb hamburg vermittelt die abgestimmte Liste die Grundstruktur dafür, in welchen Bereichen und Aufgabenfeldern die Zulage gezahlt werden soll.

Aufgrund der Aufgabenkomplexität und der Größe der Freien und Hansestadt Hamburg ist der dbb hamburg der Auffassung, dass es außerhalb der jetzt benannten Bereiche noch weitere Bereiche geben wird, wo entsprechende zulagenfähige Aufgaben erledigt werden. Auch in diesen Bereichen ist die Zulage dann zu gewähren.

Die Zulage kommt dann in Betracht, wenn folgende Punkte erfüllt sind:

  • Die ausgeübte Tätigkeit besteht mindestens zur Hälfte der individuellen persönlichen  Arbeitszeit aus bürgernahen Kontakten/Diensten,
  • Die besondere Belastung der bürgernahen Tätigkeit wird nicht bereits durch eine andere Zulage ausgeglichen (z.B. Gitterzulage, Vollzugszulage),
  • Der Bürgerkontakt ist nicht bereits durch die Berufsbezeichnung (auch Ausbildung, Studium) prägend (z.B. Lehrkräfte, Richterinnen).

Nach unseren Informationen wird das Personalamt die Personalabteilungen in Kürze darüber informieren, wie das Ergebnis der Tarifeinigung in den einzelnen Dienststellen verfahrensmäßig umgesetzt werden soll. Sollten wir dazu konkrete Hinweise erhalten, so werden wir diese umgehend weitergeben.

Dazu Thomas Treff (Landesvorsitzender dbb hamburg beamtenbund und tarifunion):

„Der dbb hamburg appelliert an die Dienststellen der Freien und Hansestadt,  die Tarifeinigung unbürokratisch umzusetzen, um die Ziele dieser Tarifeinigung (Ausgleich der Belastungen und Attraktivitätssteigerung bürgernaher Dienste) wirksam zu unterstützen. Eine kleinteilige Prüfung einzelner Dienstposten würde diesem Ziel nicht gerecht werden.  

In der einzurichtenden Evaluierungsgruppe werden wir genau darauf schauen, wie die Tarifeinigung dann in der Praxis von den einzelnen Dienststellen umgesetzt wird,“ so Thomas Treff abschließend.

Thomas Treff

(Vorsitzender dbb-hamburg)