Seit April 2023 gibt es aufgrund neuer rechtlicher Vorgaben und Gerichtsurteile bedeutende Änderungen bei der Handhabung von Überstunden und Feiertagsausgleich bei Tarifbeschäftigten die unter dem TV-L in Hamburg fallen.
Dies betrifft in erster Linie Tarifbeschäftigte Kolleginnen und Kollegen, die im Schicht- und Wechselschichtdienstbereichen oder in Bereichen wo es zu Anordnungen von Überstunden kommt.
Das Personalamt hat in diesem Zusammenhang Anpassungen vorgenommen, um den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen gerecht zu werden.
Was hat sich verändert?
· Neue Regelungen betreffen alle Ämter und Behörden, besonders jene mit Schicht-, Wechselschicht- oder Bereitschaftsdiensten.
· Es wurden Anpassungen bei der Abrechnung von Überstunden, Anordnungen von Überstunden und Feiertagsausgleich vorgenommen, um den neuen rechtlichen Vorgaben zu entsprechen.
· Die Programme SP-Xpert/E-Zeit wurden entsprechend umprogrammiert, um die neuen Richtlinien abzubilden.
Was ist das Problem?
Viele Mitglieder haben nach der Umstellung Schwierigkeiten, die Stundenabrechnungen nachzuvollziehen.
Die bisherige Praxis und die aufgrund aktueller Rechtsprechung notwendige rückwirkende Anpassung führen dazu, dass es zu doppelten oder falschen Auszahlungen sowie zu negativen Sollarbeitszeitkonten kommt. Diese Fehler sind erkannt und es wird an Lösungen gearbeitet.
Unsere Forderungen:
· Es muss verhindert werden, dass Mitarbeitende ins Minus rutschen und dafür Überstunden doppelt ausgezahlt werden (was zu Rückforderung führen würde). Das System SP-Xpert/E-Zeit muss so angepasst werden, dass es am Monatsende automatisch einen Stundenabgleich durchführt.
· Für Tarifbeschäftigte im Schicht- und Wechselschichtdienst muss die Möglichkeit geschaffen werden, in Einzelfällen mehr als 20 Überstunden anzusparen – analog der bestehenden Gleitzeitregelung.
Was tun wir?
Der dbb hamburg steht an eurer Seite! Wir fordern die Verantwortlichen auf, die Richtlinien anzupassen und das Programm so zu programmieren und bieten dem Personalamt und ZPD unsere beratende Unterstützung an, damit diese Probleme im Interesse der Kolleginnen und Kollegen auch für die Vergangenheit gelöst werden. Die Abrechnung ist transparent und nachvollziehbar zu gestalten, dass keine Nachteile für unsere Mitglieder entstehen. Aus diesen Gründen werden wir, in Rücksprache mit dem Personalamt und der Leitung der Personalabteilung der Polizei, im Mai/Juni 2025, erneut zielführende Gespräche führen, um möglichst alle Fehler zu identifizieren.
Bevor das System endgültig wieder in Betrieb genommen wird, muss ein Belastungstest in kleinerem Rahmen erfolgen, um mögliche neue Fehler frühzeitig zu erkennen und zu beheben.
Wir fordern eine gerechte und vor allem transparente Abrechnung.
Damit kein Mitglied einer dbb hamburg Gewerkschaft Nachteile erleiden muss, wurde der Forderung von unserem stellvertretenden Landesbundvorsitzenden Michael Adomat genüge getan und die oberste Dienstbehörde, das Personalamt, hat verbindlich auf die Einrede der Verjährung verzichtet – rückwirkend bis in das Jahr 2023 hinein.
Michael Adomat
Stellv. Vorsitzender dbb hamburg beamtenbund und tarifunion
Vorsitzender der Landestarifkommission dbb
Thomas Treff
Vorsitzender dbb hamburg beamtenbund und tarifunion